Reinigung der Fluggastkontrollstellen am Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0658/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Fluggastkontrollstellen am Flughafen Frankfurt am Main
Reinigung der Geräte im Bereich Grenze am Flughafen Frankfurt Main.
Reinigungsleistungen:
1. Reinigung der Grenzkontrollschalter mit Bodenreinigung und Inventar in Nachtarbeit,
2. Reinigung EasyPassSpuren in Nacharbeit,
3. Reinigung EasyKioske (Smartboarder) in Nachtarbeit,
4. Reinigung Kameras zur Gesichtserkennung in Nachtarbeit ab ca. 2022,
5. Außerplanmäßige Reinigungen gem. Leistungsbeschreibung,
Optional: Aufwuchs zu 1-4 während der Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
Anbieterdarstellung (Umsatz)Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Bereich Gebäudereinigung für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss im letzten Geschäftsjahr das Doppelte des geschätzten Auftragswertes pro Jahr (hier mind. [Betrag gelöscht] EUR netto) betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die beigefügte Excel Liste oder eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage „Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung“ aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verwiesen wird, diesen bei.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Eine Vergleichbarkeit der mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge den Leistungsbestandteil Unterhaltsreinigung, Inventarreinigung, Anlagen- oder Gerätereinigung aufweisen.
Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens einen Umfang von 75 % des geschätzten Auftragswertes (hier mind. [Betrag gelöscht] EUR netto) pro Jahr aufweist, und
— alle mindestens 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens 1 Jahr angedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es muss die Bereitschaft zu einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) nach § 7 LuftSiG bestehen.
Die Eigenerklärung zu Zertifizierungen und zum Gestattungsvertrag ist auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
Die Angaben dienen der Bestätigung, dass der Bieter bereit ist einen Gestattungsvertrag mit der FRAPORT AG abzuschließen. Dieser Gestattungsvertrag ist Voraussetzung für eine Tätigkeit am Flughafen Frankfurt am Main.
Ebenso bestätigen die Bieter mit der Eigenerklärung, dass sie bereit sind die betrieblichen Selbstauskünfte an die FRAPORT AG zu erteilen und sofern erforderlich ein Umweltmanagementsystem und ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.