Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 374-101-79520-00
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme
Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme.
Die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei.
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag.
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Lan-des Nordrhein-Westfalen (MWIDE) sowie der jeweils zuständigen Bezirksregierung bearbeitet die NRW.BANK die Abwicklung der Förderanträge der Überbrückungshilfe des Bundes sowie weiterer Corona-Hilfsprogramme. Sie beschränkt sich dabei auf die Bearbeitung der als Grün- und Gelbfälle geclusterten Anträge in der Antrags- und Auszahlungsphase (Phase 1). Verwendungsnachweise (Phase 2) werden durch die NRW.BANK nicht bearbeitet. Dies erfolgt ausschließlich im Namen der jeweils zuständigen Bezirksregierung.
Bei der Antragsbearbeitung benötigt die NRW.BANK Unterstützung durch einen externen Dienstleister (im Weiteren auch: "Auftragnehmerin"). Im Rahmen dieser Unterstützung sind für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein Projektleiter sowie 2 bis maximal fünf Teams zu stellen. Jedes Team muss aus einem Teamleiter und Sachbearbeitern bestehen. Bei den Sachbearbeitern müssen 10 Vollzeitäquivalente erreicht werden, dürfen aber maximal 13 Personen zum Einsatz kommen.
Auftragsgegenstand ist daher eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Bearbeitung aller bestehenden und neuen Corona-Hilfsprogramme (z. B. Überbrückungshilfe 3, Neustarthilfe, Novemberhilfe und Dezemberhilfe) einschließlich eventueller Subprogramme im öffentlich-rechtlichen Verfahren als Billigkeitsleistungen oder Zuwendungen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen abgeschlossen. Sie hat eine Grundlaufzeit von der Zuschlagserteilung bis zum 31. Juli 2021.
Mit Zuschlagserteilung gelten der Projektleiter und 2 Teams bestehend aus je einem Teamleiter (Vollzeit) und je 10 Vollzeitäquivalenten (Sachbearbeiter) bis zum 31.07.2021 als abgerufen (zeitlich befristete Mindestabnahmeverpflichtung / Grundleistung). Ein stufenweiser Aufbau dieser Kapazitäten über einen Zeitraum von neun Kalendertagen (zuzüglich gesetzlicher Feiertage in Nordrhein-Westfalen) ist zulässig. Im Falle einer Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung reduziert sich die Mindestabnahmeverpflichtung auf ein Team.
Die NRW.BANK ist dazu berechtigt, bis zu 3 weitere Teams bestehend aus jeweils einem Teamleiter (Vollzeit) und bis zu jeweils 10 Vollzeitäquivalenten (Sachbearbeiter) bei der Auftragnehmerin abzurufen (Höchstabnahmegrenze). Diese Aufstockung wird die NRW.BANK jeweils mindestens 14 Tage im Voraus ankündigen, kann zeitlich befristet sein (mindestens auf einen Monat) und sich wiederholen. Für die Schlussphase, insbesondere für die letzten 2 Wochen der Leistungserbringung ist eine sukzessive Verringerung der bereitgestellten Mitarbeiterkapazitäten vorgesehen. Die NRW.BANK und die Auftragnehmerin werden hierüber rechtzeitig eine einvernehmliche Regelung treffen.
Die zum Einsatz kommenden Teams müssen die NRW.BANK möglichst eigenständig bei der Bearbeitung der Corona-Hilfsprogramme unterstützen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt weitgehend digitalisiert. Es sind keine IT- oder Zahlungsverkehrsdienstleistungen abzuwickeln. Die Dokumentation und Archivierung erfolgt ausschließlich im vorgegebenen Portal, so dass keine Aufbewahrungspflichten durch die Auftragnehmerin zu erfüllen sind. Nach außen tritt die Auftragnehmerin – ebenso wie die NRW.BANK nicht in eigenem Namen in Erscheinung. Kontakte zu Antragstellern über die entsprechende Funktion im Portal und die Bescheiderstellung erfolgen jeweils ohne Namensnennung der Sachbearbeitenden im Namen der örtlich zuständigen Bezirksregierung.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch bis zum 31.12.2021, wenn sie nicht 4 Wochen vor Ablauf der Rahmenvereinbarung von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung).
Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden jeweils 2,0 Mio. EUR (mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr).
1. Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Auftraggeber (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder
E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
2. Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieterunternehmen angehören oder nicht. Die Angabe kann anonymisiert erfolgen. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
3. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bieterunternehmens. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieterunternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ersichtlich ist. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Zu (1.)
Mindestanforderungen:
Es gelten für jede Referenz die folgenden Mindestanforderungen, die pro Referenz jeweils sämtlich erfüllt sein müssen:
— Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen, insbesondere im Bereich öffentlich-rechtlicher Zuwendungen,
— mit mindestens einem Team bestehend aus mindestens einer Teamleitung und 8 Sachbearbeitern.
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Zu (2.)
Mindestanforderungen:
Es gelten die folgenden Mindestanforderungen, die für jede angegebene Fachkraft jeweils sämtlich erfüllt sein müssen:
— Uneingeschränkte und exklusive Verfügbarkeit für die NRW.BANK über die gesamte Auftragsdauer im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben (Multi-Projekt-Bearbeitung ist nicht erwünscht).
Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an das Bieterunternehmen insgesamt, die jeweils sämtlich erfüllt sein müssen:
— Es stehen insgesamt mindestens 55 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Die Angaben des Bieters sind zum Nachweis dieser Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Zu (3.)
Mindestanforderungen:
Der Bieter verfügt über ein unternehmensbezogenes Qualitätsmanagementsystem.
Die Angaben des Bieters sind zum Nachweis dieser Mindestanforderung aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftrag wird im Wege eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß §§ 14 Abs. 1, 15 VgV mit einer Angebotsfrist von 15 Kalendertagen vergeben. Der nun andauernde harte Lockdown belastet Unternehmen und Selbständige zunehmend stärker. Die immer angespanntere Liquiditätslage macht es erforderlich, dass die Wirtschaftshilfen wesentlich schneller als bisher ausgezahlt werden können, alle technischen Voraussetzungen geschaffen und alle Hilfen schnell implementiert sind bzw. werden (Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 4. Februar 2021, Ziff. 1). Die im Hinblick hierauf begründete Dringlichkeit macht die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 und Abs. 4 VgV vorgesehenen Angebotsfrist unmöglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2. Lose werden nicht gebildet. Denn der kurzfristige Einsatz unterschiedlicher Dienstleiter als Nachunternehmer der NRW.BANK bei der Bearbeitung der Corona-Hilfsprogramme in einer vom Bund gestellten Plattform könnte bankseitig nicht gesteuert werden. Deshalb kommt es der NRW.BANK im Rahmen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gerade auch darauf an, dass der Dienstleiter die Projektsteuerung weitestmöglich eigenständig aus "einer Hand" übernimmt. Diese Eigenständigkeit wäre bei einem Einsatz unterschiedlicher Dienstleister nicht mehr ohne weiteres zu gewährleisten, weil es dann einer übergeordneten Steuerungsinstanz bedürfte. Damit einhergehend könnten sich Abgrenzungsprobleme bei Zuständigkeiten und Haftungsfragen ergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DMSV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen beteiligten benennen.