Planung Lippebrücken Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5511/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Lippebrücken Hamm
Die Stadt Hamm plant für den Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift (Straßenbaulastträger) die Erneuerung von drei Brücken sowie die Anlage eines einseitig geführten gemeinsamen Geh- / Radwegs für Zweirichtungsverkehr (2,50 m breit) im Verlauf der Landesstraße 667 (Zollstraße / Dolberger Straße). Das betroffene Teilstück der L 667 verbindet die L 736 (Lippestraße) auf Hammer Stadtgebiet mit der L 822 (Dolberger Straße) auf dem Gebiet der Gemeinde Lippetal, Kreis Soest. Damit wird u. a. das südlich gelegene Gewerbe- und Industriegebiet Hamm-Uentrop über die L 667 / L 822 und weiter über die nördliche Anschlussstelle Hamm-Uentrop mit der BAB 2 verknüpft.
Die zu erneuernden Brückenbauwerke über Lippe, Lippe-Seitengraben und Mühlengraben wurden 1953 / 54 errichtet; bei zweien ist die Tragfähigkeit seit 2007 eingeschränkt und die Nutzung auf den normalen LKW-Verkehr (bis 40 t pro Richtung) beschränkt. Die Verkehrsbelastung liegt bei 10 000 Kfz/24 h mit einem Lkw-Anteil von 25 %. Darüberhinausgehende Schwertransporte (100-150 pro Monat) werden über etwa 15 km lange Umwege (mit hierfür kaum geeigneten Querschnitten) geleitet. Das Bauvorhaben bedingt keine Änderung der Verkehrsbelastung. Wegen Baumängeln und fehlendem Geh- / Radweg ist die Höchstgeschwindigkeit z. Z. auf 50 km/h beschränkt.
Entsprechend den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) erfolgt eine Einstufung der L 667 in die Entwurfsklasse EKL3 mit zukünftig wiederhergestellter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Brücken sollen im Wesentlichen in vorhandener Trassenlage durch Neubauten mit geplanten Brückenquerschnitten RQ 11B einschl. 2,50 m breitem Geh- / Radweg (RAL 2012, 4.6 Bild 10) ersetzt werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sowie darüber hinaus die Ingenieurleistungen zur Genehmigungsplanung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen. Die genannten Leistungsbilder werden zusammen vergeben, weil sich außergewöhnliche planerische Anforderungen zum einen aus dem akuten Erneuerungsbedarf und dem daraus folgenden erheblichen Zeitdruck für die Maßnahme und zum anderen aus den örtlichen Gegebenheiten mit den unmittelbar angrenzenden Schutzgebieten ergeben. Um das städtische Ziel der einschränkungsfreien Anbindung des Industriegebietes an das übergeordnete Straßennetz beschleunigt wiederherzustellen, wurde mittels Planungsvereinbarung die Neuplanung auf die Stadt Hamm übertragen. Entsprechend dieser Planungsvereinbarung zwischen Straßenbaulastträger und Stadt vergibt die Stadt Hamm den vorliegenden Auftrag im Namen und für Rechnung der Straßenbauverwaltung, so dass letztere die Zahlung direkt an das Ingenieurbüro übernimmt.
Hamm
Auftragsgegenstand sind die Ingenieurleistungen zur Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3) für die Objektplanung zu den Leistungsbildern „Ingenieurbauwerke“ und „Verkehrsanlagen“ (Teil 3, Abschnitte 3 und 4 gemäß HOAI) sowie für die Fachplanung zum Leistungsbild Tragwerksplanung (Teil 4 Abschnitt 1 gemäß HOAI).
Darüber hinaus wird für das Leistungsbild Verkehrsanlagen auch die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) mit beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDV73.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland