Neubauvorhaben Wohnen (Errichtung von 2 Wohnheimen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-105-731
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubauvorhaben Wohnen (Errichtung von 2 Wohnheimen)
Die bestehenden Wohnraumkapazitäten des UKB sind nicht ausreichend und größtenteils nicht mehr zeitgemäß. Ein Großteil der Wohnheime stammt aus den 60er und 70er Jahren (Gebäude 44, 71, 73 und 74) und ist teilweise nicht wirtschaftlich sanierungsfähig. Aufgrund wesentlicher baulicher Mängel durften die 105 Wohnungen im Gebäude 44 seit 2015 nicht mehr bewohnt werden. Es besteht ein steigender Bedarf an Wohnraum für Mitarbeiter u.a. aufgrund der erfolgreichen Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
Derzeit sind durch das UKB mehr als 300 Wohnungen auf dem freien Markt im Bonner Stadtgebiet angemietet. Die Kosten werden von den Mieteinnahmen nur teilweise gedeckt, so dass ein jährlicher Zuschussbedarf in erheblicher Höhe entsteht.
Zur Entlastung der Situation ist daher geplant einen Neubau von vorerst 2 Wohngebäuden mit jeweils bis zu 100 Wohneinheiten (WE) auf dem Gelände des UKB zu errichten. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
Folgende Ziele werden mit diesem Vorhaben verfolgt:
— Kosteneinsparung durch Wegfall von Fremdanmietungen,
— Mitarbeiterbindung durch Attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen für Beschäftigte,
— schnelle Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch kurze Wege (Schichtdienst, Nachtdienst etc.),
— Verkehrsentlastung durch Reduktion von Pendlerfahrten.
Die genehmigungsreife Vor- und Entwurfsplanung soll durch ein Planungsteam bestehend aus Objektplaner (Architekt) und spezifischen Fachplanern erfolgen. Mit der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung plant das UKB einen Generalübernehmer (GÜ) beauftragen.
Es sollen die Planungsleistungen zur Objektplanung vergeben werden.
Universitätsklinikum Bonn
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
Die bestehenden Wohnraumkapazitäten des UKB sind nicht ausreichend und größtenteils nicht mehr zeitgemäß. Ein Großteil der Wohnheime stammt aus den 60er und 70er Jahren (Gebäude 44, 71, 73 und 74) und ist teilweise nicht wirtschaftlich sanierungsfähig. Aufgrund wesentlicher baulicher Mängel durften die 105 Wohnungen im Gebäude 44 seit 2015 nicht mehr bewohnt werden. Es besteht ein steigender Bedarf an Wohnraum für Mitarbeiter u. a. aufgrund der erfolgreichen Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
Derzeit sind durch das UKB mehr als 300 Wohnungen auf dem freien Markt im Bonner Stadtgebiet angemietet. Die Kosten werden von den Mieteinnahmen nur teilweise gedeckt, so dass ein jährlicher Zuschussbedarf in erheblicher Höhe entsteht.
Zur Entlastung der Situation ist daher geplant einen Neubau von vorerst 2 Wohngebäuden mit jeweils bis zu 100 Wohneinheiten (WE) auf dem Gelände des UKB zu errichten. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
Folgende Ziele werden mit diesem Vorhaben verfolgt:
— Kosteneinsparung durch Wegfall von Fremdanmietungen,
— Mitarbeiterbindung durch Attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen für Beschäftigte,
— schnelle Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch kurze Wege (Schichtdienst, Nachtdienst etc.),
— Verkehrsentlastung durch Reduktion von Pendlerfahrten.
Die genehmigungsreife Vor- und Entwurfsplanung soll durch ein Planungsteam bestehend aus Objektplaner (Architekt) und spezifischen Fachplanern erfolgen. Mit der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung plant das UKB einen Generalübernehmer (GÜ) beauftragen.
Es sollen die Planungsleistungen zur Objektplanung vergeben werden.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubauvorhaben Wohnen Objektplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDMXK.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html