Neubau 3-zügige Grundschule und Einfeldsporthalle, Ebersteinstraße, Gelsenkirchen, FPL Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: ESS-03-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ggw-gelsenkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 3-zügige Grundschule und Einfeldsporthalle, Ebersteinstraße, Gelsenkirchen, FPL Tragwerksplanung
Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-4.
Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungsphasen 5-6.
Gelsenkirchen
DEUTSCHLAND
Fachplanungsleistungen für Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-4, für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule und Einfeldsporthalle. BGF des Schulgebäudes ca. 5 700 m2. Planungsleistungen auf Basis eines mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmten pädagogischen Konzeptes.
Gegenstand des aktuellen Verhandlungsverfahrens ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4.
Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Leistungen der Leistungsphasen 5 - 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Der neue Schulkomplex soll im August 2022 seinen Betrieb aufnehmen. Deshalb ist die Erarbeitung des Bauantrages bis 03/2021 und der Baubeginn für 06/2021 erforderlich. Aus diesem Grund sind verkürzte Fristen vorgesehen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau 3-zügige Grundschule und Einfeldsporthalle, Ebersteinstraße, Gelsenkirchen, FPL Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hövelhof
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33161
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.