Kauf von 2 LKW-Hubsteigern (gebraucht/ neuwertig), möglichst baugleich, für Baumpflegearbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: L016/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von 2 LKW-Hubsteigern (gebraucht/ neuwertig), möglichst baugleich, für Baumpflegearbeiten
Ausgeschrieben wird die einmalige Lieferung von 2 LKW-Hubsteigern (gebraucht/ neuwertig), möglichst baugleich, für Baumpflegearbeiten.
Kauf von 1 LKW-Hubsteiger (gebraucht/neuwertig) gemäß Leistungsbeschreibung
Kauf von einem Lkw-Hubsteiger (gebraucht/ neuwertig), möglichst baugleich mit dem zweiten ausgeschriebenen LKW-Hubsteiger in Los 2, für Baumpflegearbeiten.
Das Fahrzeug und der Aufbau aus Baujahr 01/2016 oder jünger. Laufleistung von bis zu 50 000 km und 3 600 Betriebsstunden. Das Fahrzeug und der Aufbau müssen nachweislich Unfallfrei und regelmäßig nach Herstellervorgabe gewartet worden sein.
Hinweis zu den Wertungskriterium:
Die Wertung der eingereichten Angebote erfolgt unter Berücksichtigung des niedrigsten Angebotspreises. In den folgenden beiden Fällen ergeben sich jedoch Vorteile in der Wertung:
— Sofern ein jüngeres Fahrzeug als Baujahr 01/2016 angeboten wird, wird diesem ein Preisvorteil von 0,25 % pro Monat zugesprochen.
— Sofern ein neuwertigeres Fahrzeug (weniger Betriebsstunden) angeboten wird, wird diesem ein Preisvorteil von 5 % je 600 Betriebsstunden zugesprochen.
Die Verteilung des Wertungsvorteils erfolgt hierbei linear. Es wird zum Beispiel bei 300 Betriebsstunden ebenfalls ein anteiliger Wertungsvorteil berücksichtigt.
Grundsätzlich werden auch Angebote von neuwertigen Fahrzeugen berücksichtigt. Nach der preislichen Wertung wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Preisvorteile für jüngere Fahrzeuge und für weniger Betriebsstunden ergänzen sich, das heißt sie schließen sich gegenseitig nicht aus. Es werden also Wertungsvorteile für weniger Betriebsstunden zuzüglich der Wertungsvorteile für jüngere Fahrzeuge gewährt. Die gefahrenen Kilometer werden nicht berücksichtigt. Im Anhang befindet sich eine preisliche Wertung für ein Musterangebot. Diese soll nur zur zusätzlichen Veranschaulichung dienen, diese Tabelle ist nicht zu befüllen. Es handelt sich hierbei nur um reine Beispielswerte, sie sollen Ihnen nicht zur Orientierung für Ihren Angebotspreis dienen. Des Weiteren handelt sich vorliegend nur um Wertungssummen, beauftragt wird selbstverständlich der tatsächliche Auftragswert.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
Kauf von 1 LKW-Hubsteiger (gebraucht/neuwertig) gemäß Leistungsbeschreibung (Kopie)
Kauf von einem Lkw-Hubsteiger (gebraucht/ neuwertig), möglichst baugleich mit dem zweiten ausgeschriebenen LKW-Hubsteiger in Los 1, für Baumpflegearbeiten.
Das Fahrzeug und der Aufbau aus Baujahr 01/2016 oder jünger. Laufleistung von bis zu 50 000 km und 3 600 Betriebsstunden. Das Fahrzeug und der Aufbau müssen nachweislich Unfallfrei und regelmäßig nach Herstellervorgabe gewartet worden sein.
Hinweis zu den Wertungskriterium:
Die Wertung der eingereichten Angebote erfolgt unter Berücksichtigung des niedrigsten Angebotspreises. In den folgenden beiden Fällen ergeben sich jedoch Vorteile in der Wertung:
— Sofern ein jüngeres Fahrzeug als Baujahr 01/2016 angeboten wird, wird diesem ein Preisvorteil von 0,25 % pro Monat zugesprochen.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist zwingend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können, sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
— Sofern ein neuwertigeres Fahrzeug (weniger Betriebsstunden) angeboten wird, wird diesem ein Preisvorteil von 5 % je 600 Betriebsstunden zugesprochen.
Die Verteilung des Wertungsvorteils erfolgt hierbei linear. Es wird zum Beispiel bei 300 Betriebsstunden ebenfalls ein anteiliger Wertungsvorteil berücksichtigt.
Grundsätzlich werden auch Angebote von neuwertigen Fahrzeugen berücksichtigt. Nach der preislichen Wertung wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Preisvorteile für jüngere Fahrzeuge und für weniger Betriebsstunden ergänzen sich, das heißt sie schließen sich gegenseitig nicht aus. Es werden also Wertungsvorteile für weniger Betriebsstunden zuzüglich der Wertungsvorteile für jüngere Fahrzeuge gewährt. Die gefahrenen Kilometer werden nicht berücksichtigt. Im Anhang befindet sich eine preisliche Wertung für ein Musterangebot. Diese soll nur zur zusätzlichen Veranschaulichung dienen, diese Tabelle ist nicht zu befüllen. Es handelt sich hierbei nur um reine Beispielswerte, sie sollen Ihnen nicht zur Orientierung für Ihren Angebotspreis dienen. Des Weiteren handelt sich vorliegend nur um Wertungssummen, beauftragt wird selbstverständlich der tatsächliche Auftragswert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung.
— Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe Werts, der Liefer- bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDYFM.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de