Arbeitsmarktdienstleistung: Aktivierungshilfe U27 DIGITAL Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-396/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Aktivierungshilfe U27 DIGITAL
Arbeitsmarktdienstleistung:
Förderziel ist die „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“. Im Rahmen der Maßnahme sollen junge Menschen unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Maßnahmestarts vorherrschenden Corona-Einschränkungen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden (§ 45 Abs. 1 Ziff. 1, 3 SGB III).
Ziel der Maßnahme ist eine Integration in Ausbildung oder Beschäftigung.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Rezession ist die Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche zusätzlich erschwert. Diese Maßnahme soll so auf die Bedürfnisse junger Leute auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu Corona-Zeiten eingehen: Sie an die Hand nehmen, ihnen die Unsicherheit nehmen, sie insbesondere dafür zu sensibilisieren, lebenslang zu lernen und für sich eine nachhaltige berufliche Ausgangsbasis in Form einer Ausbildung zu schaffen und ihnen trotz der widrigen Umstände während Corona, Wege zu einem Ausbildungsplatz aufzeigen.
Wichtige Nebenziele der Maßnahme werden die Erhöhung der digitalen Teilhabe der Teilnehmenden sein und auch die Vermittlung digitaler (Anwender-)Kompetenzen, damit die Teilnehmenden in der Maßnahme flexibel digital aufgestellt sind, aber eben auch nachhaltig für den Start in ihr Berufsleben.
Zur Zielgruppe gehören Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II im Alter von bis zu 27 Jahren, die mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Kreis Recklinghausen 00000 Kreis Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Förderziel ist die „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“. Im Rahmen der Maßnahme sollen junge Menschen unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Maßnahmestarts vorherrschenden Corona-Einschränkungen für eine berufliche Qualifizierung motiviert und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden (§ 45 Abs. 1 Ziff. 1, 3 SGB III).
Ziel der Maßnahme ist eine Integration in Ausbildung oder Beschäftigung.
Vor dem Hintergrund der derzeitigen Rezession ist die Ausbildungsplatzsuche für Jugendliche zusätzlich erschwert. Diese Maßnahme soll so auf die Bedürfnisse junger Leute auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz zu Corona-Zeiten eingehen: Sie an die Hand nehmen, ihnen die Unsicherheit nehmen, sie insbesondere dafür zu sensibilisieren, lebenslang zu lernen und für sich eine nachhaltige berufliche Ausgangsbasis in Form einer Ausbildung zu schaffen und ihnen trotz der widrigen Umstände während Corona, Wege zu einem Ausbildungsplatz aufzeigen.
Wichtige Nebenziele der Maßnahme werden die Erhöhung der digitalen Teilhabe der Teilnehmenden sein und auch die Vermittlung digitaler (Anwender-)Kompetenzen, damit die Teilnehmenden in der Maßnahme flexibel digital aufgestellt sind, aber eben auch nachhaltig für den Start in ihr Berufsleben.
Zur Zielgruppe gehören Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II im Alter von bis zu 27 Jahren, die mehrere Voraussetzungen erfüllen müssen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Zeit- und Teilnehmeroption
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aktivierungshilfe U27 DIGITAL
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DYAS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.