FE 03.0593/2019/IRB — Evaluation Lkw-Parkleitsystem BAB A 45 Referenznummer der Bekanntmachung: Z5mg-FE 03.0593/2019/IRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0593/2019/IRB — Evaluation Lkw-Parkleitsystem BAB A 45
FE 03.0593/2019/IRB — Evaluation Lkw-Parkleitsystem BAB A 45.
Erhebungen im April 2013 belegen, dass auf und an den Bundesautobahnen etwa 11 000 Lkw-Parkstände fehlten. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten trägt zur Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei. Fehlt hierfür Parkraum, wird die Verkehrssicherheit insbesondere durch ordnungswidriges Parken von Lkw außerhalb der dafür vorgesehenen Parkstände reduziert. Neben der baulichen Schaffung neuer Parkstandkapazitäten finanziert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch den Einsatz telematischer Systeme zur besseren Auslastung der Rastanlagen. Im Rahmen eines Pilotvorhabens in Hessen werden derzeit vier Rastanlagen entlang der BAB A 45 mit einem Parkleitsystem für Lkw ausgerüstet:
Basierend auf einer flächenhaften Detektion der Belegung werden durch dynamische Anzeigen auf der Autobahn und innerhalb der Rastanlagen Informationen über freie Parkkapazitäten für die Lkw-Fahrer bereitgestellt. Ziel ist es, die Lkw-Fahrer abhängig vom jeweiligen Auslastungsgrad bei der Wahl der Rastanlage und bei der Suche eines freien Parkstands innerhalb der Rastanlage zu unterstützen und damit den Parksuchverkehr zu reduzieren.
Im Rahmen der „Evaluation Lkw-Parkleitsystem BAB A 45“ ist die Nutzung von bzw. die Aufenthaltszeit auf den 4 Rastanlangen des Pilotvorhabens auf der BAB 45 und den sich in diesem Streckenabschnitt befindenden Ausfahrten an Anschlussstellen systematisch zu erfassen. Dabei sind die Fahrzeuge derart zu protokollieren, dass eine Zuordnung beim Anfahren mehrerer Rastanlagen bzw. Nutzung einer nachfolgenden Ausfahrt möglich ist. Zu untersuchen sind die Wirkungen und die Wirksamkeit des rastanlagenübergreifenden und des inneren Lkw-Parkleitsystems. Dazu sind auch Befragungen von Lkw-Fahrern sind durchzuführen.
Die Ergebnisse werden u. a. für die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Konzepts für Lkw-Parkleitsysteme auf BAB benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0593/2019/IRB — Evaluation Lkw-Parkleitsystem BAB A 45
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 70562
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.