Kläranlage Aachen-Soers – Vollwartungsvertrag für das Blockheizkraftwerk (BHKW) vom 1.2.2021 bis 31.12.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wver.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Aachen-Soers – Vollwartungsvertrag für das Blockheizkraftwerk (BHKW) vom 1.2.2021 bis 31.12.2023
Wartungsvertrag nach vorgegebener Wartungscheckliste und Herstellerangaben an 4 BHKW/Generator-Aggregaten vom Typ MWM TCG 2016 C mit einer elektrische Leistung von jeweils 500 kW Lieferung von Ersatzteilen der Peripherieanlagen.
Kläranlage Aachen-Soers
Krefelder Straße 299
52070 Aachen
Wartungsvertrag nach vorgegebener Wartungscheckliste und Herstellerangaben an 4 BHKW/Generator-Aggregaten vom Typ MWM TCG 2016 C mit einer elektrische Leistung von jeweils 500 kW Lieferung von Ersatzteilen der Peripherieanlagen Rahmenvertrag vom 1.2.2021 bis 31.12.2023.
Die ordnungsgemäße Entsorgung des Wasser/Glykol-Gemisches aus dem Motorkühlkreis und dem Gemischkühlkreis ist nachzuweisen (wassergefährdender Stoff).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DE-Düren: Reparatur und Wartung von Maschinen
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47809
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern/Bietern – von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung – erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS! Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragstellerden geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.