Vergabe von Busverkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2021-01-05/001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Busverkehrsleistungen im Gebiet der Stadt Rheine
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A, MS-B, MS-C und MS-D sowie die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern den Einsatz von ca. 30 Bussen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
a) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017, 2018, 2019) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2017 vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten Busverkehrsleistung.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
a) Angabe von mindestens einer die unten unter „Möglicherweise geforderten Mindeststandards“ genannten Mindestkriterien einhaltende, gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre 2018, 2019, 2020 und/oder spätestens mit einem regulären Fahrplanwechsel im Jahr 2017 begonnene 3 Fahrplanjahre) erbrachten Busliniennahverkehrsleistung nach § 42 PBefG (nicht §§ 42a, 43-49 PBefG!).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: a) Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3 abgeschlossene Jahre (d. h. 3 Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher „Abschluss“ der Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).