Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vestische.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Kraftomnibussen für die Jahre 2023 bis 2025
Lieferung von Niederflur-Linienbussen und Niederflur-Gelenkbussen.
Lieferung von Niederflur-Linienbussen
Betriebshof Herten
Lieferung von insgesamt 71 Niederflur-Linienbussen im Zeitraum von 2023 bis 2025.
Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Lieferung von 19 Niederflur-Gelenkbussen
Betriebshof Herten
Lieferung von insgesamt 19 Niederflur-Gelenkbussen im Zeitraum 2023 bis 2025.
Das Los kann um insgesamt 15 Stück KOM im Zeitraum 2023 bis 2025 erweitert werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser Option besteht nicht.
Die Vestische behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis des Eintrages im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist.
2. Nachweis, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; Eigenerklärung gem. § 124 Abs.1 Nr. 2 GWB ist ausreichend.
3. Nachweis, dass ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuer- oder Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt worden ist. Eigenerklärung gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB ist ausreichend,
4. Abgabe einer Referenzliste von Kunden, die in den letzten 3 Jahren (2018-2020) mit Niederflur-Linienomnibussen und Niederflur-Gelenkomnibussen, in vergleichbarer Größenordnung bzgl. der Menge und des Auftragsvolumens, beliefert wurden (Ausweisung des Lieferjahres, der Stückzahl).
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend nachfolgende Nachweise vorzulegen:
5. Beschreibung und/oder Fotografien der zu liefernden Erzeugnisse,
6. Nachweis einer min. 4-jährigen Erfahrung in der Produktion von Niederflur-Linienbussen gem. VDV-Empfehlungen,
7. Nachweis einer Qualitätssicherung nach ISO 9001/EN 29001 ff oder vergleichbar.
Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Auftragswertes für den Zeitraum der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen. Der Einbehalt ist ablösbar durch eine selbstschuldnerische, spesenfreie und unbefristete Bankbürgschaft.
Die Zahlung erfolgt nach 30 Tagen netto nach mangelfreier Abnahme der Fahrzeuge je Lieferlos und Beschaffungsjahr.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebene Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) durch.
2. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind unter dem angegebenen Link downloadbar. Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist über die Vergabeplattform www.subreport.de digital einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
4. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch die Auftraggeberin findet nicht statt.
5. Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Teillose ab.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Vergabeverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
7. Auskunftsersuchen der interessierten Unternehmen/Bewerber zum Gesamtverfahren, d.h. Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase, sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.subreport.de zu richten. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]