Sporthallentrennwandvorhang mit Tür Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK-2_2020_0314_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthallentrennwandvorhang mit Tür Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Sanierung Turnhalle, Gymnastikhalle, Lehrschwimmbecken im Schulzentrum Wiemelhausen, Querenburger Str. 43, 44879 Bochum, Sporthallentrennwandvorhang mit Tür.
Schulzentrum Wiemelhausen
Querenburger Str. 43
44789 Bochum
— Trennvorhänge mit Tür für 3-Feld-Turnhalle,
— Trennvorhang, Raffsystem mit zentraler Wickelwelle und Umlenkrollen,
— Trennvorhanganlage bestehend aus:
1. Stahl – Unterkonstruktion,
2. Behang,
3. Aufzugsmechanik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sporthallentrennwandvorhang mit Tür Schulzentrum-Wiemelhausen, Querenburger Str. 43
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.www.rabe-schwelm.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).