Lieferung und Montage von 51 Pylonentafeln Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-04265
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von 51 Pylonentafeln
Lieferung und Montage von insgesamt 49 Pylonentafeln an 3 Berufskollegs des Kreises Borken.
Berufskolleg Technik, Ahaus
Berufskolleg Technik Lönweg 24, 48683 Ahaus,
Berufskolleg am Wasserturm Herzogstr. 4, 46399 Bocholt,
Berufskolleg Borken Josefstr. 12, 46325 Borken
Lieferung und Montage von 20 Pylonentafeln.
Berufskolleg Borken
Berufskolleg Technik Lönweg 24, 48683 Ahaus,
Berufskolleg am Wasserturm Herzogstr. 4, 46399 Bocholt,
Berufskolleg Borken Josefstr. 12, 46325 Borken
Lieferung und Montage von insgesamt 4 Pylonentafeln.
Berufskolleg am Wasserturm, Bocholt
Berufskolleg Technik Lönweg 24, 48683 Ahaus,
Berufskolleg am Wasserturm Herzogstr. 4, 46399 Bocholt,
Berufskolleg Borken Josefstr. 12, 46325 Borken
Lieferung und Montage von 25 Pylonentafeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage des Formulars 521 bzw. Formular 521 EU (Eigenerklärung Ausschlussgründe)
Oder
Nachweis einer Präqualifizierung
Abschnitt IV: Verfahren
Digital
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRP9UHU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.