Pflege, Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Websites der Bundeszentrale für politische Bildung Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0419/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege, Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Websites der Bundeszentrale für politische Bildung
Leistungen zur Pflege, Support- und Weiterentwicklung von Websites.
Rahmenvertrag über Leistungen zur Pflege, Support- und Weiterentwicklung der Websites der bpb. Auf der Basis dieses Vertrages können beispielsweise Einzelaufträge über folgende Leistungen erteilt werden:
— technische Pflege, Wartung, Anpassung, Aktualisierung, Optimierung und Weiterentwicklung der für Websites und Webanwendungen der bpb eingesetzten Software (insbesondere Content-Management-Systeme, Dienste, Datenbanken und weitere Systeme),
— Technische und konzeptionelle Beratung des Auftraggebers zur Umsetzung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Online-Angebote,
— programmiertechnische Umsetzung von Online-Angeboten durch Neu- oder Weiterentwicklung, Ergänzung, Update oder Austausch von Software,
— Analyse, Behebung und Dokumentation von Fehlern und Störunge.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten, sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird. Für den Auftragnehmer besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Vertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2.1. Unternehmensdarstellung „Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar.
Gehen Sie auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Mitarbeiteranzahl, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung ein.“
2.2. Umsatzangabe Geben Sie den jährlichen Gesamtumsatz Ihres Unternehmens in Euro ohne USt. jeweils für die letzten drei Geschäftjahre 2017, 2018 und 2019 an. Der arithmetische Mittelwert (Durchschnitt) über die drei Jahre der angegebenen Gesamt-Jahresumsätze beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne USt.
3.2. Unternehmensdaten „Zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten einzureichen.“
1.1. „Referenz Gesamtprojekt“:
„Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist anhand eines in Umfang und Leistungsbeschreibung mit dem Auftragsgegenstand des Gesamtprojektes vergleichbaren Referenzprojektes aufzuzeigen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Referenzprojekts, deren Erfüllung anhand einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung inkl. Umsetzung zu folgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden muss:
Das Referenzprojekt:
1. hatte oder hat die technische Betreuung, Wartung und Pflege komplexer redaktioneller Websites und Webangebote zum Gegenstand,
2. wurde nach 2016 erfolgreich abgeschlossen bzw. werden die Leistungen weiterhin fortlaufend erbracht,
3. bzw. dessen dargestellte Leistungen wurden oder werden in wesentlichen Teilen vom Anbieter selbst geschuldet oder erbracht,
4. hatte oder hat ein jährliches Gesamtprojektvolumen von durchschnittlich mindestens 400 Personentagen (PT),
5. hatte oder hat bislang eine Projektlaufzeit von mindestens >=2 Jahren,
6. wurde oder wird von einem Team aus dauerhaft oder überwiegend >=3 Personen umgesetzt.
Wurden Leistungen von einem Subunternehmer des Bewerbers erbracht, so können diese nur der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zugerechnet werden, sofern der Subunternehmer vom Bewerber im Rahmen der Eignungleihe zur Erbringung genau solcher Leistungen verpflichtet wird.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss durch die Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen anhand einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung inkl. der fachlichen Beschreibung der Umsetzung zu folgenden Schwerpunkten erfolgen:
Die im Rahmen des Referenzprojekts geschuldete Leistung:
7. umfasst die Wartung, Support und Pflege der betreuten Software inklusive Patch-Management, Qualitätssicherung und Dokumentation,
8. umfasst die programiertechnische Neu- oder Weiterentwicklung von Software oder Software-Teilen,
9. umfasst die Betreuung von mindestens 10 Websites und Webanwendungen, darunter mindestens drei komplexen redaktionellen Websites oder Webangeboten mit multimedialem Content auf Basis des CMS Drupal,
10. umfasst den Einsatz bzw. die Anwendung von Verfahren zur Audio/Video-Konvertierung (wie ffmepg),
11. umfasst den Einsatz und die Optimierung von Suchmaschinentechnologie (wie Apache Solr),
12. umfasst die Betreuung und/oder Umsetzung eines Online-Shops bzw. von Shop-Funktionalitäten zur Bestellung von Publikationen,
13. umfasst ein Supportmanagement mit Ticketsystem und Workflow-Beschreibungen,
14. umfasst ein Störungs-/Fehlermanagement mit Dokumentation und Workflow-Beschreibungen“,
1.3. Der Auftraggeber erwartet das die Leistungsdurchführung durch Mitarbeitende erfolgt, deren Fachwissen sich kontinuierlich auf dem Niveau des aktuellen Stands der Technik befindet.
Bestätigen Sie, dass ihr Betrieb über ein Weiterbildungskonzept verfügt, mit dem Sie ihren Mitarbeitenden auf aktuellem Kenntnisstand der für die Leistungserbringung notwendigen und vorausgesetzten Technologien und Methoden mit Bezug zum Auftragsgegenstand halten.
1.4. Der Auftraggeber erwartet Kontinuität beim Mitarbeitereinsatz. Kontinuität bedeutet, dass Mitarbeitende, insbesondere in der Rolle Projektleitung, nur bei nicht durch den Auftragnehmer zu beeinflussenden Gründen (krankheitsbedingter Ausfall, Ausscheiden aus dem Unternehmen) ausgetauscht werden sollten.
Bestätigen Sie, dass Sie die Kontinuität im oben genannten Sinne sicherstellen werden.“
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Angaben zu III.1.3) technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
1.2. Referenz zur Weiter- und Neuentwicklung von Software (Webentwicklung) „Die Leistungsfähigkeit des Bewerbers bezüglich Softwareentwicklung ist anhand zweier mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekte aufzuzeigen. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Referenzprojekts, deren Erfüllung anhand einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung inkl. Umsetzung zu folgenden Mindestanforderungen nachgewiesen werden muss.
Das Referenzprojekt …
1. hatte die technische Konzeption und Neuentwicklung oder umfangreiche technische Weiterentwicklung einer komplexen redaktionellen Website bzw. eines vergleichbaren Webangebots zum Gegenstand,
2. wurde nach 2016 erfolgreich abgeschlossen (kein Pilot- oder Prototypstatus) und die Software ist in produktivem Einsatz,
3. bzw. dessen dargestellte Leistungen wurden in wesentlichen Teilen vom Anbieter selbst geschuldet oder erbracht,
4. hatte ein Projektvolumen von mindestens >= 100 Personentage (PT).
Wurden Leistungen von einem Subunternehmer des Bewerbers erbracht, so können diese nur der Leistungsfähigkeit des Bewerbers zugerechnet werden, sofern der Subunternehmer vom Bewerber im Rahmen der Eignungleihe zur Erbringung genau solcher Leistungen verpflichtet wird.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss durch die Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen anhand einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darstellung inkl. der fachlichen Beschreibung der Umsetzung zu folgenden Schwerpunkten erfolgen:
Die im Rahmen des Referenzprojekts geschuldete Leistung...
5. wurde mit Programmiertechnologien zur Webentwicklung umgesetzt (z. B. PHP, Java Script, HTML, CSS, AJAX, JSON),
6. umfasst die Entwicklungsschritte (technische) Konzeption, Backend-Entwicklung, Frontend-Integration und/oder -Entwicklung sowie Daten-Migration,
7. wurde in mindestens einem Fall mit dem CMS Drupal umgesetzt und beinhaltete in diesem Fall im Rahmen der Backend-Entwicklung die Neuprogrammierung oder Anpassung von Plug-Ins oder Modulen,
8. umfasst die Daten-Migration von multimedialem Content (z. B. Audio, Video, Bild/Grafik, Text),
9. umfasst die Erbringung von Leistungen nach Vorgaben und Anforderungen des barrierefreien Webdesigns.
Die Referenzprojekte können auch innerhalb oder im Rahmen des Referenzprojektes 1.1. erbracht worden sein.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.