Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 Zentralklinikum – Innensanierung Bettenturm Ost – P09 Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 3800_14_532-P09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – Gebäude 3800 Zentralklinikum – Innensanierung Bettenturm Ost – P09 Tragwerksplanung
Tragwerksplanung.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Nach der Fassaden- und Dachsanierung der Bettentürme ist auch eine Innensanierung als Abschluss der Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Als erstes soll der Ostturm saniert werden. Hierbei wird der Ostturm freigezogen und möglichst in einem Bauabschnitt kernsaniert. Die momentan mit diversen Nutzungen versehenen Ebenen (Intensivpflege, Allgemeinpflege, Tagesklinik, etc.) werden zu Allgemeinpflegebereichen mit einem modernen Standard.
Die Fassadenbereiche wurden bereits schadstoffsaniert. Dieses Sanierungsziel wird nun im Innenbereich (z. B. Schächte) weiterverfolgt. Auch die derzeit vorhandenen brandschutztechnischen Mängel werden beseitigt.
Durch die Kernsanierung soll eine Standardverbesserung in den Patientenzimmern (z. B. Zweibettzimmer mit Nasszelle, statt 6 Personen teilen sich eine Nasszelle) erzielt werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des UKM sichergestellt wird.
Weiterhin werden durch die neue Belegung der einzelnen Pflegeebenen betriebsorganisatorisch sinnvolle Einheiten geschaffen. Die Anpassung der Stationsgröße bietet betriebsorganisatorische Vorteile. Dem Personalmangel soll auch durch attraktive Arbeitsplätze und moderne Stationsgrößen entgegengewirkt werden.
Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beabsichtigt der AG alle erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung zu beauftragen, die für die Sanierung des Gebäudes erforderlich sind.
Der zeitliche Ablauf steht unter dem Vorbehalt der Anpassung wg. fördermittelrechtlicher Vorgaben.
Bei 3 oder weniger Teilnahmeanträgen von geeigneten Bewerbern werden diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 3 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber auf der Basis der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix. Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für den Fall, dass auch nach einer Bewertung der Teilnahmeanträge mehr als 3-5 geeignete Bewerber vorliegen, deren Teilnahmeantrag mit gleicher Punktzahl bewertet wurden, entscheidet das Los (s. § 75 Abs. 6 VgV).
Für die Auswertung der Teilnahmeanträge sollen 3 Referenzen mit den Unterkriterien Herstellungskosten, ob es sich um eine Umbaumaßnahme handelt und ob es sich um ein Hochhaus handelt mit insgesamt 75 Punkten bewertet werden.
Zudem soll der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten 3 Jahre und die durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter aus den letzten 3 Jahren mit insgesamt 25 Punkten bewertet werden.
Der Auftraggeber behält sich die optionale Beauftragung des mit dem vorliegenden Vergabeverfahren beauftragten Leistungsumfang für die Sanierung des Bettenturms West des Zentralklinikums des UKM vor. In diesem Fall gelten die für die Sanierung des Bettenturms Ost angebotenen Honorarparameter entsprechend. Sollte der Abruf der Option nach Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsunterzeichnung erfolgen, verhandeln die Vertragsparteien eine Anpassung anhand der Veränderung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamtes, gerechnet vom Tag des Ablaufs des vorgenannten 3-Jahreszeitraums bis zum Abruf der Option nach dieser Ziff. 3.7. Dies gilt nicht, wenn in der Zwischenzeit eine Anpassung der HOAI Tafelwerte erfolgt ist, dann sind diese für eine Honoraranpassung nach Ablauf des 3-Jahreszeitraums maßgeblich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sollte zum Nachweis seiner Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
— unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) sowie Ziff. III.2.1) und 2.2) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) sowie Ziff. III.2.1) und 2.2) Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) sowie die in Ziff. III.2.1) und 2.2) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
— Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Planungsleistungen entspricht, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Die technische Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen durch:
1. Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro sollen nach Möglichkeit – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zuammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten.
2. Referenzen:
Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Projektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Planungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mind. 1 und höchstens 6 weiteren A4-Blättern zu erläutern.
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind 3 Referenzen zu einem konstruktiv vergleichbaren Gebäude aus den letzten 5 Jahren vorzulegen. Die Referenzen können gewertet werden, wenn der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 3-5 erbracht hat.
Die Referenzen können gewertet werden, wenn der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 3-5 erbracht hat.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYA3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]