Rahmenvereinbarung zu Beratung und Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 200/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Beratung und Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen
Der DAAD bzw. Auftraggeber und seine Außenstellen verwenden, mit insgesamt ca. 1 000 Mitarbeitern, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Standardsoftware aus der Produktpalette von Microsoft sowie Adobe Produkte. Zum Teil sind diese nicht mehr aktuell und entsprechen nicht mehr den derzeitigen Anforderungen des AG. Der AG verwendet derzeit sowohl Standard-Lizenzen als auch Charity-Lizenzen.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner, um darauf basierend Einzelabrufe
— für die Beschaffung der Microsoft- und ggf. Adobe Lizenzen zu ermöglichen,
— für sämtliche sowohl technische als auch kommerzielle Beratungsleistungen, welche die Auswahl und Beschaffung von Microsoft- und Adobe Lizenzen betreffen.
Bonn
Der DAAD bzw. Auftraggeber und seine Außenstellen verwenden, mit insgesamt ca. 1 000 Mitarbeitern, im Rahmen ihrer Tätigkeiten Standardsoftware aus der Produktpalette von Microsoft sowie Adobe Produkte. Zum Teil sind diese nicht mehr aktuell und entsprechen nicht mehr den derzeitigen Anforderungen des AG. Der AG verwendet derzeit sowohl Standard-Lizenzen als auch Charity-Lizenzen.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner, um darauf basierend Einzelabrufe
— für die Beschaffung der Microsoft- und ggf. Adobe Lizenzen zu ermöglichen,
— für sämtliche sowohl technische als auch kommerzielle Beratungsleistungen, welche die Auswahl und Beschaffung von Microsoft- und Adobe Lizenzen betreffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zu Beratung und Beschaffung von Microsoft Software-Lizenzen
Ort: Welschneudorf
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.