Energetische Sanierung Hallenbad in Kall Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-006-VgV-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kall
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung Hallenbad in Kall
Leistungen der Objektplanung und der Technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Sanierung der Schwimmbad- und Gebäudetechnik des Hallenbades in Kall.
Hallenbad Kall
Am Hallenbad 1a
53925 Kall
Das Hallenbad in Kall, errichtet im Jahr 1967, hat eine besondere Bedeutung für Kall und das direkte Umland, da dies eines der letzten kommunalen Hallenbäder in der Region darstellt und das Angebot somit gern von der Bevölkerung angenommen wird. Die letzte umfangreiche Sanierung liegt bereits rund 25 Jahre zurück. 2012 wurde bereits eine PV-Anlage installiert, die den Strombezug anteilig reduziert. Aufgrund der verbauten und in die Jahre gekommenen Anlagentechnik ergeben sich Optimierungspotenziale, die im Rahmen der Gesamtstrategie Sonne.Klima.Kall behoben werden sollen.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Bewerbungsschluss aufgenommen und beantwortet. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Teilnehmern/Interessenten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Ortsbegehungen können nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, sich diesbezüglich per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu wenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Energetische Sanierung Hallenbad in Kall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rengsdorf
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56579
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.soluto.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DV7T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.