Sanierung Entwässerungssystem Teil 2 – Bauabschnitt 2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Entwässerungssystem Teil 2 – Bauabschnitt 2
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) plant im Frühjahr die Sanierung des vorhandenen Entwässerungssystems in dem Ortsteil 11. Die Sanierungsmaßnahme wird größtenteils in geschlossener Bauweise in nichtbegehbaren Haltungen und Anschlussleitungen ausgeführt (Robotertechnik, Inlinerverfahren etc.). Vereinzelt sind partielle Erneuerungen von Anschlussleitungen in offener Bauweise vorgesehen.
Die Sanierungsmaßnahmen sind ausschließlich auf dem Gelände des Flughafens Köln/Bonn durchzuführen.
Der Sanierungsbereich 11 befindet sich vereinzelt im Sicherheitsbereich des Flughafens (hinter der Registration).
Die Sanierungsarbeiten erfolgen größtenteils in geschlossener Bauweise in nicht begehbaren Kanälen, Anschlussleitungen und Schächten (Robotertechnik, Inlinerverfahren etc.).
Nachfolgend eine Übersicht über die zu sanierenden Entwässerungselemente.
1. Haltungen — Schlauchlinereinbau DN150 ca. 45 m
— Schlauchlinereinbau DN200 ca. 80 m,
— Schlauchlinereinbau DN300 ca. 488 m,
— Schlauchlinereinbau DN400 ca. 20 m,
— Reparaturstellen 40,00 St,
— Stilllegung 2 St..
2. Anschlussleitungen — Schlauchlinereinbau DN150 ca. 86 m
— davon mit einem Dimensionssprung ca. 35 m,
— Reparaturstellen 29 St,,
— davon in offener Bauweise 6 St.,
3. Schächte — Reparatur 42 St..
— Rückbau 1 St..
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge);
c) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.
a) Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers für vergleichbare Leistungen.
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der AN muss die Hauptaufgaben (70 % der Angebotssumme ohne Baustelleneinrichtungs-, Inspektions- und Stundenleistungen) mit eigenem Personal ausführen. Nachunternehmer dürfen nur für Nebenarbeiten oder zum Abdecken von Spitzen eingesetzt werden. Ansprechpartner bleibt immer der vom AN benannte Fachbauleiter.
Ein weisungsbefugter Vertreter des AN muss ständig vor Ort sein. Abstimmungen, Vereinbarungen und die Ablaufplanung erfolgen ausschließlich zwischen dem AN und dem FKB und nicht mit Nachunternehmern.
Alle angedachten Nachunternehmerleistungen müssen zur Angebotsabgabe benannt und angegeben werden.
Das ausführende Unternehmen (Auftragnehmer sowie alle ggf. eingesetzten Nachunternehmer) muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Nur solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Mindest-Eignungskriterien erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt. Bewerber, welche einen derartigen Nachweis (Mindesteignungskriterien) nicht erbringen können, werden beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Nachweis, dass der Bewerber die folgenden Beurteilungsgruppen gemäß Güteschutz Kanalbau besitzt (RAL-GZ-961):
— Gruppe I: Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe R: Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe D: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe S: Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— RAL-Gütezeichen Kanalbau für die durchzuführenden Arbeiten und den angewandten Techniken.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL – Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL – Gütezeichens Kanalbau ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht.
c) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 4 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.
Zu a) Die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (gewerbliche Arbeitnehmer und technische Angestellte) im bewerbungsspezifischen Bereich (Bauleistung) muss mindestens 15 Mitarbeiter betragen.
Zu c) Dabei müssen die drei Referenzprojekte folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Einbau von Schlauchlinern in Anschlussleitungen (DN100 bis DN250),
— Einbau von Schlauchlinern in Hauptkanälen (DN150 bis DN300),
— Schachtsanierungsarbeiten,
— Reparaturmaßnahme in Haltungen und Anschlussleitungen (Robotereinsatz, Kurz- und Langlinereinbau etc.).
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag/Das Angebot ist ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [removed].
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.