Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 5 Stadt HX Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nph.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 5 Stadt HX
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter im Kreis Höxter. Die Betriebsaufnahme hat am 6.7.2021 zu erfolgen. Der Betrieb endet zum 31.7.2029.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 5 Stadtverkehr Höxter umfasst die folgenden Verkehrslinien:
– On-Demand Verkehr Höxter (Vertragliche Ausgestaltung ist Gegenstand der Verhandlungen),
– R21 Höxter – Albaxen – Stahle – Holzminden,
– HX4 Stadtbus Höxter Brenkhausen – Fürstenau – Bödexen,
– HX5 Stadtbus Höxter – Corvey – Lüchtringen,
– 590 Lokalbus Höxter – Lütmarsen – Ovenhausen – Vörden,
– 595 Schulverkehre Bödexen – Fürstenau – Löwendorf – Bönekenberg – Niese – Rischenau,
– 596 Hochschulshuttle Höxter – Fachhochschule,
– 597 Schulverkehre Lüchtringen – Bosseborn – Ovenhausen – Lütmarsen – Brenkhausen – Ottbergen – Godelheim,
– 598 Schulverkehre Bosseborn – Ovenhausen – Lütmarsen – Höxter,
– 599 Schulverkehre Fürstenau – Bödexen – Stahle – Albaxen,
– Sonderverkehr Huxorimarkt Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen sind nach § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Vergaberechtsverstöße sind danach innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme des Verstoßes zu rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter Ziffer VI. 4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 GWB insbesondere: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.