Vergabe Lieferung von mindestens 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen 2021 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-136
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedenscheid.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Lieferung von mindestens 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen 2021 ff.
Lieferung von min. 2 Hilfelöschfahrzeugen und optional von weiteren 3 baugleichen Hilfelöschfahrzeugen in den Jahren 2021-2024.
Fahrgestell und Aufbau
Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid
Dukatenweg 2-4
58507 Lüdenscheid
Aufbau und Fahrgestell
Feuerwehrtechnische Beladung.
Feuer- und Rettungswache Lüdenscheid
Dukatenweg 2-4
58507 Lüdenscheid
Feuerwehrtechnische Beladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Neuenkirchen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDD9U62
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Die Fristen für die zulässige Antragstellung zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 160 Abs. 3 S. 3 GWB bleibt § 134 Abs. 1 S. 2 GWB unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html