1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5329 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld
Die Feuerwehr Bielefeld beschafft einen neuen Gerätewagen Hygiene.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN-SPEC 14502-1, Entwurf DIN 14502-2, DIN 14502-3 und DIN 14555-21 ist besonders auf die Wendigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Stadt Bielefeld — Feuerwehramt
Am Stadtholz 18
33609 Bielefeld
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
In der Bewertungsmatrix ist ein Liefertermin in Wochen anzugeben, bezogen auf das Eingangsdatum des Auftrags. Bei Fristüberschreitung gilt je vollendete Woche der Überschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % der Auftragssumme als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 78 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Zu den Bewertungskriterien s. Ziff. VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 Gerätewagen Hygiene für die Feuerwehr Bielefeld
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertungskriterium „Angebotspreis“:
Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (1 000 Punkte). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis der Bieterin/des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 1 000 Bewertungspunkte erreicht werden.
(Wertungspunkte Angebotspreis = 1 000 - 1 000 *(Angebotspreis-Bestpreis)/Bestpreis).
Bewertungskriterium „Kundendienst — telefonische Erreichbarkeit“:
Für die telefonische Erreichbarkeit und Reaktion eines qualifizierten deutschsprachigen Kundendienstes werden je nach Erreichbarkeit an Werk- bzw. Samstagen in NRW für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
24 Stunden = 20 Punkte
— 7.00 - 19.00 Uhr = 15 Punkte,
— 7.00 - 18.00 Uhr = 10 Punkte,
— 8.00 - 18.00 Uhr = 5 Punkte,
— 8.00 - 17.00 Uhr = 0 Punkte.
Samstag/Sonntag/Feiertag
— 7.00 - 19.00 Uhr = 15 Punkte,
— 7.00 - 18.00 Uhr = 10 Punkte,
— 8.00 - 18.00 Uhr = 5 Punkte,
— 8.00 - 17.00 Uhr = 0 Punkte.
Bewertungskriterium „Kundendienst — Vor-Ort-Verfügbarkeit“:
Für die zeitliche Verfügbarkeit eines Kundendienstes vor Ort, der auch in Notfällen tätig werden kann, werden für Teil 1 und Teil 2 jeweils 40 Wertungspunkte vergeben:
Montag - Freitag
— <= 3 Stunden = 20 Punkte,
— > 3 Stunden = 10 Punkte
— Nein = 0 Punkte.
Samstag/Sonntag/Feiertag
— <= 3 Stunden = 20 Punkte,
— > 3 Stunden = 10 Punkte,
— Nein = 0 Punkte.
Bewertungskriterium „Kundendienst — Quantität“
Für die Quantität des Kundendienstes können für Teil 1 und Teil 2 jeweils bis zu 40 Wertungspunkte vergeben werden:
— Mehr als 3 Servicetechniker = 40 Punkte,
— 3 Servicetechniker = 25 Punkte,
— 2 Servicetechniker = 10 Punkte,
— 1 Servicetechniker = 0 Punkte,
— Kein Techniker = Ausschluss.
Bewertungskriterium „Kundendienst — Standort“
Der Bieter, der einen Kundendienststandort bis zu 30 km Entfernung von der Hauptfeuerwache Bielefeld angeben kann, erhält die max. Bewertung von 80 Punkten:
— Bis 30 km Entfernung = 80 Punkte,
— 31 km bis 50 km Entfernung = 65 Punkte,
— 51 km bis 100 km Entfernung = 50 Punkte,
— 101 km bis 150 km Entfernung = 35 Punkte,
— 151 km bis 200 km Entfernung = 20 Punkte,
— Größer 200 km Entfernung = 0 Punkte.
Bewertungskriterium „Ersatzteilversorgung“
Für die Dauer der Versorgung mit Ersatzteilen werden Wertungspunkte vergeben. Die maximal erreichbare Punktezahl beträgt für Teil 1 und Teil 2 jeweils 100 Wertungspunkte:
— 20 und mehr Jahre = 100 Punkte,
— 10 bis 19 Jahre = 50 Punkte,
— 9 und weniger Jahre = 0 Punkte.
Bewertungskriterium „Garantiezeit“
Für die Garantiedauer des Fahrgestells, Motors und Getriebes bzw. Herstellergarantiezeit gegen Durchrostung werden Wertungspunkte vergeben:
— 36 und mehr Monate = 50 Punkte,
— 24 - 35 Monate = 25 Punkte,
— 12 - 23 Monate = 0 Punkte.
Bewertungskriterium „Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung“
Für die Erfüllung jedes Sollkriteriums werden — wie in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen — 2, 4, 6, 8, 10, 15 oder 20 Punkte vergeben. In Teil 1und Teil 2 können jeweils 100 Wertungspunkte erreicht werden.
Bewertungskriterium „Lieferzeit — Fertiggestelltes Fahrzeug (Fahrgestell & Ausbau & Beladung & Rollcontainer)“
Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben:
— 54 und weniger Wochen = 100 Punkte,
— 55 - 60 Wochen = 70 Punkte,
— 61 - 66 Wochen = 40 Punkte,
— 67 - 72 Wochen = 10 Punkte,
— 73 - 78 Wochen = 5 Punkte,
— 79 und mehr Wochen = 0 Punkte.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9U6P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]