Bereitstellung, Einführung und Betrieb Kfz-Zulassungsverfahren/i-Kfz Portal Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Einführung und Betrieb Kfz-Zulassungsverfahren/i-Kfz Portal
Einführung und Betrieb eines Kfz-Zulassungsverfahrens sowie eines i-Kfz Portals.
Stadt Essen — Essener Systemhaus
Kruppstr. 82 - 100
45145 Essen
Das Essener Systemhaus (ESH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung und IT-Dienstleister der kreisfreien Stadt Essen beabsichtigt die Einführung und den Betrieb einer neuen Kfz-Zulassungssoftware zum 1.7.2021 sowie die Bereitstellung und den Betrieb eines i-Kfz Portals im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben.
Ausgeschrieben ist die Bereitstellung (Lizenzierung) und Implementierung der angebotenen Software-Lösungen, der mit der Einführung verbundene Beratungsaufwand, der dauerhafte laufende Betrieb der Anwendungen einschließlich der erforderlichen Wartung und Pflege der Software sowie ein Abrufkontingent für Beratungsleistung im Rahmen des laufenden Betriebes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung ist fiktiv. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekannt gegeben. Dem stehen die Gründe aus § 39 Abs. 6 VgV entgegen.
Insbesondere würde eine Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen der Unternehmen schaden sowie den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLDY9K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).