Transport und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll
Die Stadt Hamm schreibt für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm den Transport und die Entsorgung von Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01) und sperrigem Restabfall, beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07) im offenen Verfahren europaweit aus.
Zuschlag je Los (Los 1-2) an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag
Restabfall (Abfallschlüssel 20 03 01)
Hamm
Die Abholung und Übernahme des Abfalls erfolgt im Entsorgungszentrum, Am Lausbach 4, 59075 Hamm Bockum-Hövel
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfälle am Entsorgungszentrum und transportiert diese zu der vorgesehenen Entsorgungsanlage.
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür geeigneten und nach dem Bundes-Immissionsgesetz BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage sicherzustellen.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Sperriger Restabfall – beraubter Sperrmüll (Abfallschlüssel 20 03 07)
Hamm
Die Abholung und Übernahme des Abfalls erfolgt im Entsorgungszentrum, Am Lausbach 4, 59075 Hamm Bockum-Hövel
Der Auftragnehmer übernimmt die Abfälle am Entsorgungszentrum und transportiert diese zu der vorgesehenen Entsorgungsanlage.
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung in einer dafür geeigneten und nach dem Bundes-Immissionsgesetz BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage sicherzustellen.
Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(1.2) Erklärung des Bieters, über die Höhe der bestehenden Versicherungssummen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche von Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck):
(Teil A) Eignung des Bieters:
(Teil A.1) Erklärung, dass die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG oder gleichwertig vorliegt.
(Teil A.2.) Erklärung, dass die Notifizierung gemäß der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungs-gesetzes für die Abfallarten vorliegt.
(Teil B) Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Leistung,
— Umfang des Auftrags,
— Auftragswert,
— Ausführungszeitraum,
— Ort der Abholung,
— Ort der Entsorgungsanlage.
(Teil C) Haftpflichtversicherung:
(Teil C.1) Erklärung über die Höhe der abgeschlossenen Versicherungssummen zum Auftragsbeginn
(Teil D) Fahrzeuge:
(Teil D.1) Erklärung über welche Abgasnorm (Euronorm) die eingesetzten Fahrzeuge überwiegend verfügen.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“,
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Nachweis, dass der Bieter als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertig zertifiziert ist.
(2.2) Nachweis, dass der vom Bieter festgelegte Entsorgungsbetrieb die ordnungsgemäße Entsorgung in einer nach BImSchG oder gleichwertig genehmigten Entsorgungsanlage vornimmt.
(2.3) Nachweis, dass die Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht.
(2.4) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(2.4.1) Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“,
(2.4.2) Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen (Nachunternehmen/Eignungsleihe) gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
(1.2.2) der Bieterfragebogen (Vordruck) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen,
(1.2.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.4) Vordruck „Angebot“
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt der Lose 1-2 (Vordruck),
(1.6) Zusammenfassung der Lose (Vordruck).
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Nachweis zur Einhaltung der bestätigten EURO-Abgasnorm. Einsicht der entsprechenden Fahrzeugpapiere der eingesetzten Fahrzeuge.
3. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
4. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
5. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
6. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung,
(6.2) Bewerbungsbedingungen,
(6.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen,
(6.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
(6.5) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYCK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html