Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Plettenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 21-03-D-IK-Ple
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plettenberg
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58840
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plettenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58509
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkischer-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung in Objekten der Stadt Plettenberg
Die nachfolgend beschriebenen Gebäudereinigungsdienstleistungen werden ausgeschrieben durch:
Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
— Unterhaltsreinigung,
— Grundreinigung,
— Vertretungsreinigung,
— diverse Abrufleistungen.
Die Leistungen fallen in 2 Losen mit Untergewerken an. Die Aufteilung der Lose und Zuordnung der Gewerke ist unter mengenmäßigen und örtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Die Details sind in der Anlage „Losinformationen“ enthalten. Die Anlage „Losinformation“ versteht sich als aktuelle Aufstellung der momentan zu reinigenden Gebäude. Der Auftraggeber behält sich vor die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Grundreinigung:
Alle Grundreinigungsarbeiten erfolgen gemäß den entsprechenden Leistungsverzeichnissen zur Grundreinigung. Das Ein- und Ausräumen der Räume ist im Angebot mit einzukalkulieren. Die Grundreinigungen müssen nach entsprechender Absprache mit den Objektverantwortlichen der Stadt Plettenberg stets in den Sommerferien durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. Mit der Abrechnung ist dem Auftraggeber ein Leistungsnachweis zu übergeben. In diesem Leistungsnachweis sind die verwendeten Beschichtungsprodukte pro Raum anzugeben. Bei Neubeschichtung von Bodenflächen sind die Trocknungszeiten der Neubeschichtung nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Einrichtungsgegenstände sind erst nach erfolgter Trocknung wieder einzuräumen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Leistung des Auftragnehmers durch einen Beauftragten des Auftraggebers abnehmen zu lassen.
Vertretungsreinigung (auf Abruf des Auftraggebers):
Nach gesonderter Beauftragung ist in den im Preisblatt genannten Objekten eine Unterhaltsreinigung als Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Eigenreinigungskräfte durchzuführen. Die Reinigung erfolgt gemäß dem Leistungsverzeichnis der Vertretungsreinigung.
Die Beauftragung erfolgt raumweise. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten. An- und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet. Die Angebotspreise hierfür sind in das Preisblatt der Vertretungsreinigung einzutragen. Bei den im Preisblatt angegebenen Intervallen handelt es sich um Schätzwerte anhand von Erfahrungswerten der letzten Jahre. Die tatsächlich beauftragte Anzahl der Vertretungsreinigungen kann sowohl höher als auch niedriger sein. Der Bedarf kann sich, z. B. in Krankheitsfällen, auch kurzfristig ergeben. In diesen Fällen ist eine Vertretungskraft innerhalb von maximal 24 Stunden zu stellen.
Sonderreinigung:
Für die in den Preisblättern Sonderreinigung aufgeführten Reinigungsstunden erfolgt eine Reinigung nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers. Es ist davon auszugehen, dass der Bedarf auch kleinteilig ausfällt. Bei den im Preisblatt angegebenen Stunden handelt es sich um Schätzwerte anhand von Erfahrungswerten der letzten Jahre. Die tatsächlich beauftragte Anzahl an Reinigungen kann sowohl höher als auch niedriger sein. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Arbeiten.
Los 1
Stadtgebiet Plettenberg 58840 Plettenberg die einzelnen Liegenschaften entnehmen Sie bitte dem Dokument 2.2 Losinformation
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um vom Auftraggeber verwaltete kommunale Gebäude im Stadtgebiet von Plettenberg. Dies sind vorwiegend Schulen, Sport- und Mehrzweckhallen, Kindertages- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Stadtbibliothek sowie Feuerwehrgerätehäuser.
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
— Unterhaltsreinigung,
— Grundreinigung,
— Vertretungsreinigung,
— diverse Abrufleistungen.
Die genauen Objekte entnehmen Sie bitte dem Dokument.
2.2 Losinformation auf Seite 1
Besonderheiten in den Objekten:
Schulen:
Am letzten Reinigungstag vor den Ferien ist in den Objekten sicherzustellen, dass alle Räume gereinigt und sämtliche Abfallbehälter geleert werden. Während der Ferien erfolgt keine Unterhaltsreinigung. Am Ende der Sommerferien erfolgt eine Ergänzungsreinigung (Staubtag) im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung (siehe Berechnung der Jahresfaktoren). Die Ergänzungsreinigung umfasst die Reinigung aller im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung aufgeführten und zu reinigenden Ausstattungsmerkmale für die jeweilige Raumgruppe. In den Sommerferien kann sich in den Verwaltungsbereichen einschließlich der Toiletten zusätzlicher Reinigungsbedarf ergeben. Die Reinigung wird als Sonderreinigung abgerechnet. Der Bedarf wird vom Auftraggeber möglichst frühzeitig bekanntgegeben.
OGS-Bereiche:
Für die OGS-Bereiche kann in den Ferien zusätzlicher Reinigungsbedarf entstehen. Diese Reinigungen werden als Sonderreinigung abgerechnet. Die Öffnungszeiten der OGS in den Ferien werden jeweils zu Jahresbeginn bekanntgegeben. In der Regel sind die OGS-Bereiche jährlich an 24 Ferientagen geöffnet. Dabei handelt es sich jeweils um eine Woche in den Osterferien (vier Tage), drei Sommerferienwochen (15 Tage) und eine Herbstferienwoche (5 Tage). In den Weihnachtsferien sind die OGS-Bereiche geschlossen.
Kindertagesstätten: In den Kindertagesstätten kommt es zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude.
Sporthallen: Die Sporthallen sind nach Beendigung der Belegung abends ab 22.30 Uhr zu reinigen. Nach Beendigung der Reinigungstätigkeiten sind die Gebäude, inklusive Schaltung der Alarmtechnik, zu verschließen.
Eschenschule (Los 1, Gewerk 1): In den Klassenräumen befinden sich teilweise Spiel- und Kuschelecken.
Kindertagesstätte Eschen (Los 1, Gewerk 3): Nach Beendigung der Reinigung sind insbesondere die Außenjalousien herunterzulassen.
Grundschule Ohle (Los 1, Gewerk 6): Es kann im Herbst zu einem starken Laubeintrag in das Gebäude kommen. Nach Beendigung der Reinigung ist insbesondere der Hauptlichtschalter im Technikraum auszuschalten.
Turnhalle Ohle (Los 1, Gewerk 7): Die WC-Räume sowie das Foyer (Eingangshalle) und der Eingang (Windfang) sind montags (1x wöchentlich) zu reinigen. Es kommt zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude. Nach Beendigung der Reinigung sind insbesondere die Außentüren verschlossen werden.
Albert-Schweitzer-Gymnasium (Los 1, Gewerk 8): In den Klassenräumen befinden sich teilweise Spiel- und Kuschelecken. Es kommt zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude. In der Aula sind lediglich der Bühnenbereich sowie die ersten vier Stuhlreihen zu reinigen. Während der Reinigungszeit soll eine Vorarbeiterin/ein Vorarbeiter vor Ort sein. Diese Reinigungskraft kann produktive Tätigkeiten übernehmen, soll aber auch zusätzliche Zeit für Beaufsichtigungen und Koordinationen erhalten.
Turnhalle 1 (Los 1, Gewerk 9): Die Benutzung von Haftmitteln (Fingerharz im Handballsport) ist in der Sporthalle erlaubt. Nach Handballspielen ist ein entsprechender Reiniger gegen die Haftmittel einzusetzen, der von der Stadt Plettenberg gestellt wird.
Geschwister-Scholl-Realschule (Los 1, Gewerk 10):
Die Fußböden im Medien- und in den Physikräumen sind gestuft. Zwischen An- und Neubau ist eine längere Wegstrecke zurückzulegen.
Hauptschule KBOP (Los 1, Gewerk 11): Nach Beendigung der Reinigung ist insbesondere der Hauptlichtschalter im Technikraum auszuschalten.
Musikschule & Aufzug Bahnhof Eiringhausen (Los 1, Gewerk 17): Das Gebäude der Musikschule steht unter Denkmalschutz. Der Aufzug Bahnhof Eiringhausen befindet sich nicht im Gebäude der Musikschule, sondern liegt in ca. 20 m Entfernung. Der Aufzug ist öffentlich zugänglich. Es fällt im Aufzug insbesondere allgemeiner Straßenabfall an. Der Aufzug besteht überwiegend aus Glas- und Edelstahlflächen, welche regelmäßig eingepflegt werden müssen.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich in schriftform über die Kommunikationsschnittstelle der e-Vergabe-Plattform zu stellen. Die Antworten werden in einer Frage- und Antwortübersicht zusammengefasst und über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Los 2
Stadtgebiet Plettenberg 58840 Plettenberg die einzelnen Liegenschaften entnehmen Sie bitte dem Dokument 2.2 Losinformation
Bei den zu reinigenden Objekten handelt es sich um vom Auftraggeber verwaltete kommunale Gebäude im Stadtgebiet von Plettenberg. Dies sind vorwiegend Schulen, Sport- und Mehrzweckhallen, Kindertages- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Verwaltungsgebäude, Stadtbibliothek sowie Feuerwehrgerätehäuser.
Ausgeschriebene Leistungen Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen:
— Unterhaltsreinigung,
— Grundreinigung,
— Vertretungsreinigung,
— diverse Abrufleistungen.
Die Anlage „Losinformation“ versteht sich als aktuelle Aufstellung der momentan zu reinigenden Gebäude. Der Auftraggeber behält sich vor die zu reinigenden Flächen und Intervalle zu erhöhen und/oder zu reduzieren.
Besonderheiten in den Objekten
Schulen:
Am letzten Reinigungstag vor den Ferien ist in den Objekten sicherzustellen, dass alle Räume gereinigt und sämtliche Abfallbehälter geleert werden. Während der Ferien erfolgt keine Unterhaltsreinigung. Am Ende der Sommerferien erfolgt eine Ergänzungsreinigung (Staubtag) im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltsreinigung (siehe Berechnung der Jahresfaktoren). Die Ergänzungsreinigung umfasst die Reinigung aller im Leistungsverzeichnis der Unterhaltsreinigung aufgeführten und zu reinigenden Ausstattungsmerkmale für die jeweilige Raumgruppe. In den Sommerferien kann sich in den Verwaltungsbereichen einschließlich der Toiletten zusätzlicher Reinigungsbedarf ergeben. Die Reinigung wird als Sonderreinigung abgerechnet. Der Bedarf wird vom Auftraggeber möglichst frühzeitig bekanntgegeben.
OGS-Bereiche:
Für die OGS-Bereiche kann in den Ferien zusätzlicher Reinigungsbedarf entstehen. Diese Reinigungen werden als Sonderreinigung abgerechnet. Die Öffnungszeiten der OGS in den Ferien werden jeweils zu Jahresbeginn bekanntgegeben. In der Regel sind die OGS-Bereiche jährlich an 24 Ferientagen geöffnet. Dabei handelt es sich jeweils um eine Woche in den Osterferien (vier Tage), drei Sommerferienwochen (15 Tage) und eine Herbstferienwoche (5 Tage). In den Weihnachtsferien sind die OGS-Bereiche geschlossen.
Kindertagesstätten: In den Kindertagesstätten kommt es zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude.
Sporthallen: Die Sporthallen sind nach Beendigung der Belegung abends ab 22.30 Uhr zu reinigen. Nach Beendigung der Reinigungstätigkeiten sind die Gebäude, inklusive Schaltung der Alarmtechnik, zu verschließen.
Martin-Luther-Schule inkl. Turnhalle (Los 2, Gewerk 4): In den Klassenräumen befinden sich Spiel- Kuschelecken sowie lose Teppiche (bis 4 m x 4 m). Die Bereiche der Schule sind nach Schulschluss zu reinigen. Die Räume der Turnhalle im UG des Gebäudes sind ab 22.30 Uhr zu reinigen.
Grundschule Oestertal (Los 2, Gewerk 5): In den Klassenräumen befinden sich Spiel- Kuschelecken sowie lose Teppiche.
Turnhalle Oestertal (Los 2, Gewerk 6): Es kommt zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude.
Archiv Magazin Holthausen (Los 2, Gewerk 9): In den Büros und dem Zwischen- und Vormagazin befindet sich ein Antirutschgumminoppenbelag. Die Innenglastür im Haupteingang ist nach Beendigung der Reinigung durch die Reinigungskräfte separat zu verschließen.
Zeppelinschule (Los 2, Gewerk 11): Während der Reinigungszeit soll eine Vorarbeiterin/ein Vorarbeiter vor Ort sein. Diese Reinigungskraft kann produktive Tätigkeiten übernehmen, soll aber auch zusätzliche Zeit für Beaufsichtigungen und Koordinationen erhalten.
Turnhallen Zeppelinschule (Los 2, Gewerk 12): Es kommt zu einem starken Sandeintrag in das Gebäude.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht zuvor mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich in schriftform über die Kommunikationsschnittstelle der e-Vergabe-Plattform zu stellen. Die Antworten werden in einer Frage- und Antwortübersicht zusammengefasst und über die Kommunikationsschnittstelle der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Berufsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, …),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen (ausländische Bieter). Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in vertraglich geltender Höhe.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen,
— Bescheinigung in Steuersachen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen (ausländische Bieter). Werden die erforderlichen Nachweise auf Verlangen nicht fristgerecht vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Den Ausschreibungsunterlagen liegt eine Liste zur Angabe von vergleichbaren Referenzen bei. Bitte tragen Sie hier ausschließlich Referenzen ein, die mit den hier ausgeschriebenen Objekten konkret vergleichbar sind. Um hinsichtlich der Größe eine Vergleichbarkeit ableiten zu können, geben Sie bitte auch die geforderten Informationen zu den Reinigungsflächen an. Der Bieter muss zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist bereits seit mindestens einem Jahr für die angegebene Referenz und im angegebenen Umfang tätig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotseröffnung sind Bieter oder deren Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum spätestens 19.3.2021 einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDH9URP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 III GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Plettenberg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Plettenberg der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 II GWB:
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html