Entwicklung eines zentralen Systems zur Verwaltung von Forschungsdaten (RDMS) Referenznummer der Bekanntmachung: AS/4/2021/520049084
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung eines zentralen Systems zur Verwaltung von Forschungsdaten (RDMS)
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) benötigt sofortige projektbezogene Unterstützung, um ein zentrales System zur Verwaltung von Forschungsdaten (RDMS) zu implementieren. Die gesamte Projektarbeit ist in enger Rückkopplung mit den Mitarbeitern des Auftraggebers an der RUB zu gestalten. Zu Beginn der Arbeiten sollen innerhalb gemeinsamer Workshops zunächst das Design und Architektur des RDMS festgelegt werden. Neben der Software-Entwicklung benötigt die RUB folgende zusätzliche Dienstleistungen: Projektmanagement-Dienstleistungen, Betrieb der Plattform, Dokumentation und Schulung, Supportleistungen und Code-Entwicklung.
Für die Entwicklung des RDMS sind 2 Projektphasen vorgesehen. Innerhalb der ersten Phase (Implementierungsphase, 12 Monate) soll rasch, d. h. innerhalb der ersten 5 Monate nach Projektbeginn, eine erste (Beta-)Version mit den Kernfunktionen in Betrieb genommen werden. Am Ende der ersten Projektphase (12 Monate nach Projektbeginn) soll das RDMS fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Danach wird das Projekt mit einer zweiten Phase (Support-Phase, 12 Monate) fortgesetzt. Innerhalb dieser Phase wird der RDMS kontinuierlich weiterentwickelt und unterstützt, um den Übergang zum Projektteam der RUB in Bezug auf Betrieb, Codeentwicklung, Wartung, Projektmanagement und Schulung zu erleichtern.
Der Betrieb aller Teile des RDMS muss auf RUB-eigener Infrastruktur erfolgen. Das RDMS sollte auf einer quelloffenen, jedoch flexiblen und modularen Software-Plattform basieren (keine einzeln geschlossene Anwendung), welche eine permanente und aktive Nutzer- und Entwicklergemeinschaft hinter sich hat. Alle Arbeiten und Entwürfe sollten unter einer Lizenz bereitgestellt werden, die eine freie Wiederverwendung erlaubt.
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
Die Ruhr-Universität Bochum verfügt über Außenliegenschaften im gesamten Stadtgebiet Bochum, welche ebenfalls zum Leistungsspektrum gehören.
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) benötigt sofortige projektbezogene Unterstützung, um ein zentrales System zur Verwaltung von Forschungsdaten (RDMS) zu implementieren. Die gesamte Projektarbeit ist in enger Rückkopplung mit den Mitarbeitern des Auftraggebers an der RUB zu gestalten. Zu Beginn der Arbei-ten sollen innerhalb gemeinsamer Workshops zunächst das Design und Architektur des RDMS festgelegt werden. Neben der Software-Entwicklung benötigt die RUB folgende zusätzliche Dienstleistungen: Projektmanagement-Dienstleistungen, Betrieb der Plattform, Dokumentation und Schulung, Supportleistungen und Code-Entwicklung.
Für die Entwicklung des RDMS sind 2 Projektphasen vorgesehen. Innerhalb der ersten Phase (Implementierungsphase, 12 Monate) soll rasch, d. h. innerhalb der ersten 5 Monate nach Projektbeginn, eine erste (Beta-)Version mit den Kernfunktionen in Betrieb genommen werden. Am Ende der ersten Projektphase (12 Monate nach Projektbeginn) soll das RDMS fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Danach wird das Projekt mit einer zweiten Phase (Support-Phase, 12 Monate) fortgesetzt. Innerhalb dieser Phase wird der RDMS kontinuierlich weiterentwickelt und unterstützt, um den Übergang zum Projektteam der RUB in Bezug auf Betrieb, Codeentwicklung, Wartung, Projektmanagement und Schulung zu erleichtern.
Der Betrieb aller Teile des RDMS muss auf RUB-eigener Infrastruktur erfolgen. Das RDMS sollte auf einer quelloffenen, jedoch flexiblen und modularen Software-Plattform basieren (keine einzeln geschlossene Anwendung), welche eine permanente und aktive Nutzer- und Entwicklergemeinschaft hinter sich hat. Alle Arbeiten und Entwürfe sollten unter einer Lizenz bereitgestellt werden, die eine freie Wiederverwendung erlaubt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sind von diesem folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sach-,Vermögens- und Personenschäden,
b) Angaben Umsatzzahlen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre bezogen auf vergleichbare Aufträge und auf den Unternehmensgesamtumsatz.
Hinweis: Die Angaben zu den vorstehenden Buchstaben a) bis b) sind durch Eigenerklärungen zu erbringen. Für die Abgabe der Eigenerklärungen ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokument 02 – Angebotsvordruck zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie die Vergabeunterlagen. Diese werden ausschließlich dort elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Rückfragen sind dort schriftlich einzustellen. Bei postalischer Übermittlung des Angebotes hat dies in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist zwingend von außen sichtbar mit dem unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DMSF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.