HPK-Fahrdienst CV Rheine Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-044-37-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
HPK-Fahrdienst CV Rheine
Werktägliche Beförderung von ca. 49 Kindern mit Behinderung zur Kita Abenteuerland in Neuenkirchen und zum Dreikönigskindergarten in Rheine.
Einzugsgebiet der Kita Abenteuerland in Neuenkirchen und Dreikönigs-Kindergarten in Rheine.
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zur Kita Abenteuerland in Neuenkirchen und zum Dreikönigs-Kindergarten in Rheine. Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher in der Region wohnenden Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung vom Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklätungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im Geschäftsbereich der Beförderung von behinderten Menschen jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2018, 2017) abzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei Vertragsschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherrung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police wird dem Auftraggeber auf verlangen vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze – getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplätzen, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung). Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls zu benennen. Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Angabe von Referenzen aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung“.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistung sein. Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, Ansprechperson/Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages (Vertragsform, Dauer und Länge der Zusammenarbeit, erzielter Umsatz pro Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge) zu benennen. Der Auftraggeber kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
Zur Auftragsausführung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vorlegen zu lassen.
Zur Auftragsausführung muss das Fahrpersonal eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bw. D1 besitzen.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gilt die Vergabe- und Vertagsordnung (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im Namen und im Auftrag des Caritasverbandes Rheine e. V. als Träger der Kita Abenteuerland und des Dreikönigs-Kindergarten, durch.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei „KalkulationsgrundlagenG“ (exemplarische Adressen und Besonderheiten der zu befördernden Personen) verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem der Ausschreibung beiliegendem Vordruck per E-Mail an die im Vordruck benannte Ansprechperson unterschrieben einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für die Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen besonderen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ausführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten „Holschuld“.
Der Auftraggeber weist darüber hinaus darauf hin, dass Bieter im Falle von Fragen bzw. Änderungen der Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform registriert haben.
Erfolgt keine Registrierung, bedeutet dies auch, dass bei Abgabe eines Angebotes, der Bieter selbst dafür verantwortlich ist, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt werden.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in elektronischer Form bis zum 16.3.2021 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.