FE 08.0256/2018/CRB- Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 08.0256/2018/CRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 08.0256/2018/CRB- Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons
FE 08.0256/2018/CRB-Nachhaltige Bauweisen mit Betondecke/Recycling und Wiederverwertung des Betons.
Der stetig wachsende Bedarf an Rohstoffen und die Verknappung von nutzbaren bzw. abbaubaren Primärrohstoffen führt schon jetzt zu spürbaren Lieferengpässen essenzieller Baustoffe. Demgegenüber stellen mineralische Bauabfälle die mit Abstand größte Fraktion innerhalb der nationalen Abfallbilanz dar. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen sowie dem immer größer werdenden öffentlichen Bewusstwerden der gesellschaftlichen Verantwortung für einen umweltbewussten und ressourcenschonenden Umgang und Konsum, rückt die Notwendigkeit einer dauerhaften und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in den Fokus.
Trotz aktuell hoher „Verwertungsquoten“ werden gerade im Straßenbau Recyclingbaustoffe nicht ihren stofflich-technischen Eigenschaften entsprechend eingesetzt und das Potenzial der Sekundärrohstoffe nicht vollständig ausgenutzt. Dies liegt vor allem an den zurzeit bestehen informatorischen, logistischen und rechtlichen Hindernissen, die eine effektive und hochwertige Wiederverwertung von Recyclingbeton behindern. Um diese Problemstellung systematisch anzugehen, soll im Rahmen dieses Forschungsprojektes zunächst eine grundlegende Darstellung des Status Quos des Recyclings im Betonstraßenbau erfolgen, um die Probleme und konkreten Hemmnisse sowie aktuelle Fragstellungen herauszustellen und aufzuzeigen. Aufbauend darauf, sollen dann im Weiteren die 3 Themenschwerpunkte „Oberbauvarianten“, „Aufbruch-, Brech- und Aufbereitungsverfahren“ und „Eigenschaften des entstehenden Recyclingmaterials“ im Rahmen einer wissenschaftlichen und ingenieurtechnischen Begleitung von Streckenabschnitten im BAB-Netz während des Aufbruch-Prozesses untersucht und gegenseitige Einflüsse analysiert werden.
Die gewonnen Ergebnisse sollen anschließend zusammengeführt werden und in einem Eigenschaftenkatalog münden, mit dem Ziel, bereits bei der Planung der Oberbauvarianten die Recyclingfähigkeit des Oberbaus und die mögliche, erreichbare Qualität des entstehenden Recyclingmaterials einzuschätzen und berücksichtigen zu können. Damit soll das Recycling im Betonstraßenbau erleichtert und der Entwicklungsprozess einer kreislauforientierten Nutzung von Rohstoffen im Straßenbau vorangetrieben werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
Kenntnisse im Bereich der Ermittlung von Materialeigenschaften (insbesondere bei der Charakterisierung von Betonausgangsstoffen sowie im Bereich der Frisch- und Festbetoneigenschaften), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
Fachkenntnisse im Bereich der Straßenbautechnik (insbesondere im Kontext mit der Betonbauweise), nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.