Grünpflege Dormagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dormagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflege Dormagen
Grünpflegearbeiten im Stadtgebiet Dormagen 2021-2023 Schulen und Kindergärten:
— ca. 64 000 m2 Gehölzpflege bis zu 9 mal jährlich
— ca. 114 000 m2 Rasenpflege 16 mal jährlich
— ca. 152 000 m2 Platz- und Wegeflächenpflege bis zu 9 mal jährlich
Straßenbegleitgrün:
— ca. 45 000 m2 Gehölzpflege
— ca. 13 000 m2 Rasenpflege
Rasenpflege:
— ca. 100 000 m2 10 mal jährlich
Schlegelflächen:
— 400 000 m2
Freischneidearbeiten:
— ca. 100 000 m2
Straßenrinnenreinigung:
— ca. 26 000 lfm.
Los 1 Grünanlagen
Stadtgebiet Dormagen
Grünpflege Grünanlagen: Die Massen sind der Kurzbeschreibung zu entnehmen.
Die Ausführung der Pflegearbeiten erfolgt nach DIN 18919.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatisch zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 2 Verwaltungsgebäude
Stadtgebiet Dormagen
Grünpflege Verwaltungsgebäude Der Unternehmer ist verpflichtet, sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
Die Verwaltungsgebäude sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig. Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatisch zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 3 Schulen
Stadtgebiet Dormagen
Grünpflege Schulen Der Unternehmer ist verpflichtet, sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
Die Schulgebäude sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem anbietenden Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Hier hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn anzumelden.
Die Pflegegänge sollten möglichst auch auf die Ferienzeiten gelegt werden.
Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig. Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatisch zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 4 Kindertagesstätten
Stadtgebiet Dormagen
Grünpflege Kindertagesstätten Der Unternehmer ist verpflichtet, sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten.
Die Kindertagesstätten sowie deren Grundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem anbietenden Auftragnehmer. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten.
Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden.
Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Hier hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn anzumelden.
Die Pflegegänge sollten möglichst auch auf die Ferienzeiten gelegt werden.
Zur Ausführung der Leistung dürfen nur handbetriebene Arbeitsgeräte mit Akkuantrieb eingesetzt werden. Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig. Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
Benzinmotorbetriebene Laubbläser, Heckenscheren, Motorsägen, Freischneider usw. sind nicht zulässig.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatisch zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 5 Straßenbegleitgrün
Stadtgebiet Dormagen
Grünpflege Straßenbegleitgrün Lage der Grünpflegeobjekte:
Verschiedene Straßen im Dormagener Stadtgebiet lt. beiliegender Auflistung Verkehrssicherheit:
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht an der Baustelle. Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Bereich der Baustelle verkehrenden Personen und Fahrzeuge zu gewährleisten. Er verpflichtet sich weiter,
Für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Da sich der Arbeitsraum im öffentlichen Verkehrsbereich befindet, muss hier im Besonderen auf diepersönliche Schutzausrüstung sowie auf die Vorschriften zum Arbeiten im Verkehrsraum geachtet werden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Leistungen:
Die Arbeitsgänge und deren Rhythmus sind vom Auftragnehmer auf das Pflegejahr regelmäßig aufzuteilen und sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Anzahl der Arbeitsgänge sind kein fester Vertragsbestandteil.
Der Auftraggeber erwartet ein hohes Maß an Eigenverantwortung von dem Auftraggeber, um dauerhaft über das Jahr verteilt ein ordentlich gepflegtes Erscheinungbild der Straßenbeete im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Die Anforderungen an den Pflegestandart ist beispielhaft auf den anliegenden Fotos erkennbar.
Die Richtlinien für Arbeitsstellen von kurzer Dauer - dies sind alle beweglichen Arbeitsstellen, die in der Regel in der Verkehrsrichtung langsam fortschreiten, z. B. Reinigungsarbeiten, Arbeiten an Seitenstreifen - sind zu beachten.
Zusätzlich werden vom AG Stundenlohnarbeiten zum Reinigen von Parkbuchten und Bürgersteigflächen angeordnet. Es wird vom AN erwartet, dem AG die vom Bewuchs betroffene Bereiche umgehend zu melden.
Den Straßenbeete umliegenden Bürgersteigflächen und Bordsteinrinnenbereiche sind in einer Breite von bis zu 30 cm mit zu reinigen.
Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet werden.
Bei Bedarf sind Vorkehrungen zum Schutz von Menschen und Fahrzeugen vor herumfliegenden Steinen oder anderen harten Gegenständen zu treffen.
Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Unkrautbekämpfung ist nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Auflösung des Vertrages.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatsich zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 6 Rasenpflege
Stadtgebiet Dormagen
Rasenpflegearbeiten Lage der Baustelle: Im Stadtgebiet Dormagen lt. beigefügter Aufstellung Leistungen: Der Rasenschnitt darf nur mit einem Safety-Mulcher durchgeführt werden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet werden.
Zur Ausführung der Leistung sollten handbetriebene Arbeitsgeräte mit Akkuantrieb eingesetzt werden.
Großgeräte sollten möglichst ein lärmreduziertes Siegel vorweisen.
Die Laubaufnahme im Herbst schließt die innenliegenden Wegeflächen, sowie den die angrenzenden Bürgersteigflächen mit ein.
Es ist durch den AN sicherzustellen, dass die Rasenflächen das ganze Jahr über, aber gerade zu den jeweiliegen Schützenfesten und kirchlichen Feiertagen, gepflegt aussehen. Das schließt auch die Laubaufnahme mit ein.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatsich zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Los 7 Schlegelflächen
Stadtgebiet Dormagen
Schlegel- und Freischneidearbeiten Lage der Schlegel- und Freischneideflächen:
Straßenbankette, Brachflächen, Böschungen und Erdwälle, verteilt im Stadtgebiet Dormagen Ausführung/Leistung:
Die insgesamt rund 400.000 m2 Schlegelflächen umfassen Straßenbankette, unbebaute Grundstücke,
Brachflächen und Böschungen, ca. 42.000 m2 dieser Flächen, (Baumscheiben, Schilder, Laternen,
Rand- und Wegeanschlüsse etc), müssen von Hand gemäht werden. Diese Handarbeit (Freischneider etc.) ist in die Positionen Wiesenfläche mähen und Friedhofserweiterungsflächen mähen einzurechnen.
Es sind 2 bzw. 3 zusammenhängende Pflegegänge in den im LV vorgegebenen Zeiträumen vorzunehmen.
Seit 2018 stellt die Stadt Dormagen die Pflege des städtischen Grüns mehr zum Natur- und Artenschutz um. Dazu gehört auch eine Anpassung der Mahtintervalle bzw. der Mahtzeitpunkte auf den Schlegelflächen im Stadtgebiet Dormagen.
Es wird von dem Auftragnehmer erwartet, dass er sich mit dem Natur und Artenschutz auskennt.
Ebenso wird erwartet, dass der Auftragnehmer sich mit dem Aufbau von Wiesenflächen zum Schutz von Arten und Natur auskennt. Bereiche mit schützenswerten Pflanzen müssen gesondert bearbeitetwerden. Flächen mit unerwünschen Pflanzen wie z. B. Jacobskreuzkraut, müssen vom AN erkannt und gemeldet werden. Aus diesem Grund sind die Mahtzeitpunkte unter den entsprechneden Positionen genau bestimmt, müssen dann aber an den Aufwuchszeitpunkt angepasst werden. Eine enge Zusammenarbeit und gute Absprache wird von dem Auftragnehmer ebenfalls erwartet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung (per Telefon, Mail oder Fax) sofort mit den Mäharbeiten an den Straßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu beginnen. Sollte der AN dieser Aufforderung nicht innerhalb von 48 Stunden nachkommen, so wird auf seine Kosten ein anderer Unternehmer beauftragt.
Einzelne Anfahrten, die aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig erforderlich sind, werden nicht gesondert entlohnt und sind in die Preise der einzelnen Positionen einzurechnen.
Stundenlohnarbeiten für zusätzliche Mäharbeiten werden von der Bauleitung angeordnet.
Gehwege und Fahrbahnflächen sind während der Pflegegänge ständig sauber zu halten. Die Reinigung muss in die einzelnen Positionen eingerechnet werden.
Die Mäharbeiten erfolgen langsam von innen nach außen, damit Tiere in die Randbereiche flüchten können.
Die Auftragsvergabe erfolgt über 3 Jahre zu den Konditionen des abgegebenen LV.
Vertragszeitraum: März 2021 bis 31.12.2021. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Pflegejahrs vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer gekündigt wird. Ohne zwischenzeitliche Kündigung endet der Vertrag automatsich zum 31.12.2023.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Arbeiten die Verkehrssicherungspflicht für sämtliche von ihm zu pflegenden Flächen. Die Technischen Betriebe Dormagen AöR als Auftraggeber erwarten ein hohes Verantwortungsmaß von dem Auftragnehmer.
Er ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen die erforderlich sind, um die Sicherheit der im Arbeitsbereich verkehrenden Personen zu gewährleisten. In den Pausenzeiten der Schulen sind Arbeiten mit Maschineneinsatz zum Schutz der Kinder zu unterbrechen. Dadurch eventuell entstehende Ruhezeiten müssen in den Einheitspreis eingerechnet werden. Die jeweiligen Pausenzeiten sind in den Schulbüros zu erfragen. Die Ansprechpersonen der jeweiligen Einrichtungen werden dem Auftragnehmer bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich hat sich der Auftragnehmer frühzeitig vor Arbeitsbeginn bei allen Einrichtungen anzumelden.
Sämtliche Arbeiten im Straßenraum sind so durchzuführen, dass der fließende Verkehr und der Fußgängerverkehr reibungslos stattfinden können. Im Bedarfsfall müssen die Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten unterbrochen werden.
Der Unternehmer ist verpflichtet sich fortlaufend über die für Dormagen geltenden Coronabestimmungen zu informieren und sich an die aktuellen Bestimmungen zu halten. Die bebaute Pflegegrundstücke dürfen zur Zeit nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Schäden an Bäumen, Wegen, Grünanlagen etc., die sich während der Arbeiten ereignen oder aber festgestellt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Die Beseitigung von selbst verschuldeten Schäden hat durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten fachtechnisch einwandfrei zu erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, für etwaige Schadensansprüche Dritter selbst einzustehen und den Auftraggeber von diesen Ansprüchen freizustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird hilfsweise zur Verfügung gestellt.
— Versicherungsnachweise/ Haftpflichtversicherungen
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen
— Jahresumsatz der letzten 3 Jahre – Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen
Des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
—— Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
— Nachweis zum Besitz von ausreichend Akku — Kleingeräten,
— mind. 5 Referenzobjekte und Ansprechpartner mit aktuellen Telefonnummern der letzten 3 Jahre mit ähnlichem Arbeitsspektrum,
— Schulungsnachweise- Sicheres Arbeiten im Verkehrsraum,
— Kettensägenführerschein,
— Nachweise in Unterweisung von UVV,
— Aktuelle Nachweise Schulung „Erste Hilfe Maßnahmen“,
— Nachweise über Fachpersonal, die auch der deutschen Sprache mächtig sind,
— Zahl der Führungskräfte vor Ort,
— Zahl der durchschnittlichen Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
— Vorlage der Maschinen- und Geräteausstattung,
— für Los 6- Rasenpflegearbeiten- Einsatz eines Safety-Mulcher zwingend erforderlich, bitte Nachweis vorlegen,
— für Los 7- Schlegelarbeiten- Kenntnis über den Aufbau von naturnahen Wiesenflächen und schützenswerten Pflanzen in diesem Naturraum – Vorlage des Angebotes in Form einer GEAB-Datei.
Abschnitt IV: Verfahren
41539 Dormagen, Paul-Wierich-Platz 1: Historisches Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.05a
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nov./Dez. 2023
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/E19474751.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg.
Ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden.
Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg. geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3 GWB),
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB).
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
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Internet-Adresse: https://www.dormagen.de