Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 10.08.35.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundestransferstelle Investitionspakt Sportstätten
Mit dem Programm „Investitionspakt Sportstätten“ unterstützt der Bund gemeinsam mit den Ländern Kommunen durch Investitionszuschüsse für die bauliche Sanierung und den Ausbau von Sportstätten sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen, vorrangig in Gebieten der Programme der Städtebauförderung. Im Falle der Unwirtschaftlichkeit der Sanierung oder Erweiterung ist auch der Ersatzneubau förderfähig. Darüber hinaus sind in begründeten Ausnahmefällen in städtebaulichen Gebieten Neubauten förderfähig. Ergänzend zu den investiven Maßnahmen sind angemessene investitionsvorbereitende und begleitende Maßnahmen förderfähig.
Gegenstand des Projekts sind die fachliche Begleitung des Programms und die Öffentlichkeitsarbeit zum Programm.
Zu den Aufgaben gehören:
Fachliche Begleitung und Beratung: u. a. Auswertung und Aufbereitung von Dokumenten für die fachliche Begleitung des Programms, Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluation, Umsetzung des Wissens-, Informations- und Erfahrungstransfer für alle Programmbeteiligten
Öffentlichkeitsarbeit: u. a. Erarbeitung von Öffentlichkeitsmaterialien, Konzeption, Aufbau und Pflege einer Internetseite, Durchführung von Veranstaltungen.
Bonn und Berlin
Siehe „Leistungsbeschreibung“ 10.08.35.1.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Zusätzliche Informationen zur Vergabe“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.