Stadtteilmanagement Gelsenkirchen Neustadt Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2020-0441
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement Gelsenkirchen Neustadt
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozialintegrativen Quartiersmanagement verfügen.
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Ausführungsort: Gelsenkirchen Neustadt, Stadt Gelsenkirchen
Referat 61/3 — Stadtplanung Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses für die Neustadt soll mit dem Stadtteilbüro eine Vor-Ort-Einrichtung geschaffen werden, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte koordiniert werden und mit den Akteuren ein soziales Netzwerk aufgebaut wird.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden (geplante Büroaufnahme 1.3.2021) und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Das Stadtteilprogramm Neustadt ist an die Förderung innerhalb der Förderphase gebunden. Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe S.T.E.R.N. GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.stern-berlin.com
Modernisierungsberatung
Aktivierung und Beteiligung von Akteuren und Bewohner/innen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165