Schadstoffbeauftragter Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0278-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffbeauftragter
Im Universitätsklinikum der RWTH Aachen (nachfolgend Uniklinik genannt) soll durch einen Dienstleister ein(e) sogenannte(r) Schadstoffbeauftragte(r) (m/w/d) gestellt werden. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Vertragsabschluss mit einem Unternehmen, welches einen Schadstoffbeauftragten zur Erfüllung der im Folgenden beschrieben Aufgaben und mit den entsprechenden Qualifikationen vor Ort stellt. Die Laufzeit des ersten Auftrags beträgt 1 Jahr und kann nach Bedarf des Auftraggebers bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden (d. h. Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre).
— Universitätsklinikum Aachen AöR, Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen,
— Uniklinik RWTH Aachen Franziskus, Morillenhang 27, 52074 Aachen,
— Medizinisch Theoretische Institute (MTI) ,Wendlingweg 2, 52074 Aachen,
— Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ), Pauwelsstraße 19, 52074 Aachen,
— Schwesternwohnheim, Kullenhofstraße, 52074 Aachen.
Folgende Aufgaben sind seitens des eingesetzten Schadstoffbeauftragten zu erbringen, wobei alle für die Tätigkeit relevanten Unterlagen und Dateien grundsätzlich in deutscher Sprache erstellt werden sollen (wenn nicht anders seitens des Auftraggebers vorgegeben):
— Schadstoffkataster.
Zentrale Aufgabe des Schadstoffbeauftragten ist die Entwicklung, Erstellung und laufende Aktualisierung eines geeigneten Schadstoffkatasters (inkl. der Erstellung von Dokumentationsunterlagen und einer geeigneten Bedienungsanleitung) für das Hauptgebäude der Uniklinik und den zugehörigen Nebengebäuden, inkl. den Gebäuden des Franziskushospitals, Medizinisch Theoretische Institute (MTI), Medizinisch Technisches Zentrum (MTZ) und den Schwesternwohnheimen usw. (siehe Anlage 1 „Gebäudeübersicht Bestandsübersicht Baujahr vor 2000“ und Anlage 2 „Gebäudeübersicht Lageplan01 Baujahr vor 2000“). Die Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist hierbei mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail abzustimmen.
Das zu entwickelnde Schadstoffkataster soll die bestehenden Erkenntnisse bisheriger Schadstoffsanierungsmaßnahmen übersichtlich und in digitaler Form zusammenfassen. Ein geeignetes Schadstoffkataster soll zudem mit marktgängiger Software („Standardsoftware“) erstellt werden, so dass das finale Schadstoffkataster nach Übergabe an den Auftraggeber in digitaler Form von diesem dauerhaft selbständig bearbeitet und genutzt werden kann, ohne dass dieser zu diesem Zweck Lizenzen für eine Spezialsoftware erwerben muss. Das Schadstoffkataster könnte hierbei beispielsweise datenbankbasiert sein und zum besseren Verständnis sowie zur leichteren Zuordnung mit bestehenden CAD-Plänen verknüpft sein. Die geplante Umsetzung und Ausgestaltung des Schadstoffkatasters ist dem Ansprechpartner des Auftraggebers im Detail vorzustellen und mit diesem abzustimmen.
Zudem ist auf Anfrage des Auftraggebers der jeweils aktuelle Entwicklungs- bzw. Bearbeitungsstand des Schadstoffkatasters inkl. der Dokumentationsunterlagen und der Bedienungsanleitung an den Auftraggeber zu übergeben, sowie bei Bedarf vorzustellen und zu erläutern.
Bei Auftragsende ist das final abgestimmte Schadstoffkataster an den Auftraggeber zusammen mit der gesammelten Dokumentation und einer abgestimmten und geeigneten Bedienungsanleitung des Schadstoffkatasters in Form einer textlichen Beschreibung einfach digital auf einem Datenträger und in Papierform, zu übergeben.
— Beratung und Koordination.
Aufgabe des Schadstoffbeauftragten ist zudem die strategische Beratung und Betreuung des Auftraggebers in regelmäßigen Besprechungen, das Aufzeigen erforderlicher Schadstoffsanierungsmaßnahmen und die Empfehlung zur zeitlichen Reihenfolge (auf Basis von gemeinsamen mit dem Auftraggeber festgelegter Prioritäten).
Bei den durchzuführenden Maßnahmen und deren Vorbereitungen soll der Schadstoffbeauftragte zudem eine koordinierende Funktion vor Ort einnehmen.
— Ansprechpartner mit Wissensbündelung und Wissenstransfer.
Der eingesetzte Schadstoffbeauftragte soll sowohl interner Ansprechpartner für die Uniklinik als auch Ansprechpartner für Fragen seitens der Bezirksregierung als Vertretung der Uniklinik sein. Hierbei ist es erforderlich, dass eine allgemeine Wissensbündelung inkl. Sichtung und gründlicher Bestandsaufnahme von relevanten Abstimmungs-, Dokumentations-, Planunterlagen etc. durchgeführt wird und zu einer Wissensdatenbank zusammengeführt werden. Diese zu erstellende Wissensdatenbank soll sinnvoll strukturiert und allgemein verständlich sein, so dass entsprechende Personen mit Zugangsberechtigung benötigte Informationen und Unterlagen selbständig und schnell finden.
— Verfahrens- und Arbeitsanweisungen.
Zu den Aufgaben des eingesetzten Schadstoffbeauftragten zählt zudem die Erstellung und Aktualisierung von Verfahrensanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie konkreten Handlungsanweisungen zu den Sanierungsmaßnahmen auf Basis gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das derzeitig beschriebene Aufgabenfeld des Schadstoffbeauftragten aufgrund aktueller und zukünftiger Anforderungen zu erweitern bzw. anzupassen. Die ggf. erforderliche Anpassung des Aufgabenfelds erfolgt im Rahmen der in dieser Ausschreibung genannten Voraussetzungen und der erforderlichen Qualifikation in Bezug auf die zu besetzende Funktion des Schadstoffbeauftragten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wessling GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDLC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de