Sanierung und Erweiterung Montessori Grundschule Eilendorf
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aachen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52080
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gebäudemanagement-stadt-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Montessori Grundschule Eilendorf
Baulicher Zustand
Das Gelände befindet sich in Eilendorf, Kaiserstr. 59 Ecke Karlsstr. Das Gesamtareal umfasst verschiedene Gebäudeteile aus unterschiedlichen Zeitepochen:
— Gebäudeensemble um 1909 bestehend aus; Schulhaus, ehemaligem Schulmeisterhaus, jetzt KiTa, und der kleinen Sporthalle. Alle Gebäudeteile aus dieser Epoche wurden ursprünglich äls Solitärgebäude errichtet;
— In den 1950er Jahren wurde ein L- förmiges Schulgebäude westlich an das alte Schulhaus angebaut, welches wiederum in den 1960er Jahren erweitert wurde;
— In den 1980er Jahren wurde das alte Schulhaus durch einen weiteren Gebäudeteil auf östlicher Seite ergänzt (ehemalige Flüchtlingsunterkunft);
— Ebenso in den 1980er Jahren wurde eine Einfeldsporthalle auf dem Gelände errichtet;
— Weiterhin befinden sich auf dem Areal 2 Pavillons mit temporären Klassenräumen aus den 1970 er Jahren.
Montessori Grundschule Eilendorf
Maßnahmen
Die Maßnahme umfasst den Abriss des Gebäudes aus den 1980er Jahren (ehern.
Flüchtlingsunterkunft), sowie den (Teil-) Abbruch des L-förmigen Gebäudes und Neubau an gleicher Stelle. Die verbleibenden Bauteile mit schulischer Nutzung (Schulhaus Altbau 1909 sowie der verbleibende Teil des L- förmiger Anbaus) werden saniert.
Der Neubau bildet baulich wie organisatorisch das neue Verbindungsglied der beiden Bestandsbauten: Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich mit Aula und Mensa die gemeinschaftlich genutzten Räume (das „Feier-Herz“). Im 1. Obergeschoss des Neubaus sind mit dem Verwaltungstrakt der Schule die Büros sowie Lehrerzimmer und Besprechungsräume untergebracht.
Das Volumen der Aula steckt sich durch das erste Obergeschoss und wird dadurch zu einer großzügigen Halle als Versammlungsstätte. Die Geschosshöhen des Neubaus richten sich nach den Geschosshöhen des Altbaus um 1909. Der Neubau ist 2- geschossig und nicht unterkellert geplant.
In den Altbauten befinden sich jeweils die Klassen bzw. Fachräume und Nebenräume. Die Klassenraumstruktur mit den jeweiligen Nebenräumen der beiden Altbauten wird weiter erhalten. Das Gebäudeteil aus den 1950er Jahren wird Aufgrund der vorhandene Schadstoffe vollständig entkernt. Die Entkernung beinhaltet: Abbruch Innenputz, Innentüren, Deckenputz, Bodenbeläge und Estrich.
Sämtliche Innenraumflächen: Wände inkl. Türen, Decken, Böden werden vollständig erneuert. Die Decken werden den Anforderungen entsprechend raumakustisch ertüchtigt. Die bestehenden Fenster wurden größtenteils im Rahmen von vorangegangenen Maßnahmen durch Holz- Aluminium Fenster ersetzt. Die verbleibenden Bestandsfenster werden mit der beschriebenen Maßnahme vollständig ausgetauscht.
Der Altbau von 1909 wird von Grund auf saniert, auch hier wird im geringeren Umfang eine Schadstoffsanierung von verschieden Gebäudeteilen erforderlich: Div, Decken, Heizungsnischen etc. Sämtliche Innenraumflächen; Wände inkl. Türen, Decken, Böden werden vollständig erneuert. Die Decken werden den Anforderungen entsprechend, raumakustisch ertüchtigt. Das kleine Treppenhaus, welches nicht den Anforderungen an den Brandschutz erfüllt, wird rückgebaut und durch eine neue außenliegende Treppe ersetzt.
Sämtlicher Fenster in der Außenfassade werden durch neue Fenster, nach historischen Vorbild ausgetauscht Der historische Dachstuhl wird neu eingedeckt und das bestehende Tragwerk von Grund auf ertüchtigt. Entsprechend den Anforderungen erhalten beide Altbauten neue Sanitärbereiche.
Gilt für die gesamte Baumaßnahme mit allen erforderlichen Gewerken:
— Schadstoffsanierung;
— Abbruch;
— Rodung der Außenanlage;
— Baustellenschild;
— Verkehrsumlenkung;
— Rohbau und Abdichtungsarbeiten als vorgezogene Maßnahme;
— Verlegung von Grundleitungen;
— Gerüststellung und Dachabdichtung als vorgezogene Maßnahme;
— Fassadenöffnung als Schutzmaßnahme der Fauna;
— TGA, Aufrechterhaltung der Sporthallen, Erschließung und Anschluß der Versorgungsleitungen, als vorgezogene Maßnahme;
— Pfahlgründung;
— Rohbau;
— Fenster und Metallbauarbeiten;
— Dachdecker;
— Zimmerer;
— Fassadenarbeiten;
— TGA: Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Aufzug;
— Küchentechnik;
— Trockenbau;
— Innenputz;
— Innentüren;
— Estrich;
— Bodenbelagsarbeiten;
— Fliesen;
— Maler;
— Möblierung;
— Schlosser und Metallbauarbeiten;
— Außenanlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1.) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2.) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3.) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
1.) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2.) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52058
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]