Tontechnik Deutsche Oper am Rhein Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0093
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tontechnik Deutsche Oper am Rhein
Tontechnik.
Beschallungsanlage
Im Jahr 2021 wird die Frontbeschallung der Saalbeschallung sowie die Bühnenbeschallung, im Jahr darauf die Surroundlautsprecher im Saal erneuert.
Die Frontalbeschallung wird aus Zeilenlautsprechersystemen links und rechts des Portals, sowie Arrays und Subwoofer im Portalsturz, bestehen.
Die Ansteuerung erfolgt voll digital über einen Surrroundprozessor. Alle Verstärker sind fernüberwacht.
Die erforderlichen Datennetzwerke incl. deren Konfiguration, sowie die Verkabelung der Lautsprecher, sind Bestandteil der Ausschreibung.
Tonmischpult
IP-basiertes digitales Mischpultsystem mit Audiorouter und Stageboxen
Im Jahr 2021 wird ein voll funktionsfähiges Übungsmischpult, mit einer Dante-Anbindung an die Bestandsanlage, installiert.
Im Jahr 2022 wird das Bestands-Mischpultsystem deinstalliert und das neue vollumfänglich in Betrieb genommen.
Das komplette System besteht aus 3 Bedienkonsolen, redundantem IP-Coreprozessor, Stage- und Anschlussboxen für Zubehör und den dazugehörigen Netzwerken incl. deren Konfiguartion. Die Kabelinfrastruktur ist bereits vorhanden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Gewerbeanmeldung,
— Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder bei EU vergleichbar),
— Eigenerklärung zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften durch den Auftragnehmer (Lg 419).
— Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweise zur Beitragsentrichtung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse- nicht älter als 1 Jahr),
— Urkalkulation (auf Verlangen der zuständigen Vergabestelle).
— Nachweis von Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe von Projektname, Zeitraum, Umfang, Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer,
— Aufstellung der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen,
— Aufstellung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals (weitere Hinweise im LV).
Folgende Sicherheitsleistungen sind vereinbart:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (brutto), sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) beträgt.
Sicherheit für die Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme (einschließlich erteilter Nachträge) (brutto).
Abschnitt IV: Verfahren
Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.