Planung und Bau inkl. Wartung/ Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes für die Fakultät Psychologie Referenznummer der Bekanntmachung: 080-2021-004
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau inkl. Wartung/ Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes für die Fakultät Psychologie
Die FernUniversität in Hagen beabsichtigt die Vergabe zur Planung und Bau inkl. Wartung/ Inspektion für bestimmte Gewerke für den Neubau eines Gebäudes zur Unterbringung der Fakultät Psychologie auf dem Campus der FernUniversität in Hagen.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße / Ecke Feithstraße 58097 Hagen
Mit dem Neubau des Fakultätsgebäudes Psychologie werden die bislang über den gesamten Campus der FernUniversität Hagen verteilten Flächen der Fakultät für Psychologie zusammengefasst. Der Leistungsumfang erfasst die umfassende Planung, bauvorbereitende Maßnahmen, den Neubau unter Berücksichtigung des Raum-Funktionsprogramms, die Erstellung der Frei-Außenanlagen sowie Zuwegungen und eine Zertifizierung nach BNB-Standard „Silber“. Neben den Planungs- und Bauleistungen soll zudem die Wartung/ Inspektion für definierte Bauteile (Dach/ Fassade und technische Anlagen/ Gewerke) für eine verlängerte Verjährungsfrist der Mängelansprüche (Dach/ Fassade 10 Jahre, technische Anlagen/ Gewerke 5 Jahre) nach Abnahme auf den Auftragnehmer übertragen werden.
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Projektleiter Objektplanung);
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR;
— Durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Bereiche Objektplanung, Fachplanung TA-HLS, Fachplanung TA-ELT und Bauen;
— Angabe qualifizierte Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Bereiche Objektplanung, Fachplanung TA-HLS, Fachplanung TA-ELT und Bauen;
— Referenzen im Zeitraum 2015 - 2020/2021 für die Gesamtprojektleitung, die Objektplanung, die Fachplanungen (HLS,ELT) und für das Bauen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (für den vorgesehenen Projektleiter Objektplanung)
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschänen: EUR 3 000 000,00 bei einem in der EU zugelassenen Hafpflichtversicherer. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis auch die schriftliche Erklärung vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
— Durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018,2019,2020) für die Bereiche Objektplanung, Fachplanung TA-HLS, Fachplanung TA-ELT und Bauen.
Die Bewerber haben die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise und Eigenerklärungen vorzulegen. Die Bewerberformulare (Anlage A1.7) sind zu verwenden. Im Übrigen gilt die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis bzw. der vorläufige Nachweis durch eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 VOB/A-EU.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber erfolgt mit der in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Bewertungsmatrix Bewerberauswahl.
— Angabe zu qualifizierten Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) für die Bereiche Objektplanung, Fachplanung TA-HLS, Fachplanung TA-ELT und Bauen.
— Referenzen im Zeitraum 2015 - 2020/2021 für die Gesamtprojektleitung, die Objektplanung, die Fachplanungen (HLS,ELT) und für das Bauen.
Wir weisen daraufhin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes die entsprechenden Referenzleistungen in den letzten 5 Jahren (2015 - 2020/2021) erbracht worden sein müssen. Die näheren Einzelheiten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ergeben sich aus der Bewertungsmatrix zur Bewerberauswahl (Anlage A1.1).
Die Teilnahmeanträge werden gemäß der Bewertungsmatrix Bewerberauswahl gewertet und bepunktet. Nach dem Ergebnis der Bepunktung wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 Bewerber mit der besten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMHDMNS
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDMKH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.