Erweiterungsbau Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium; Tischlerarbeiten/Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 261/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium; Tischlerarbeiten/Möblierung
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen zur Erstellung der Tischlerarbeiten_Möblierung für den Neubau des Schulkomplexes.
Im Teilprojekt Schule Bestand erfolgt eine umfassende Sanierung mit Umbaumaßnahmen im gesamten Bestandsgebäude. Die Schule wird im Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2-3
40878 Ratingen
Hauptmassen:
— Hängeschrank Klassenzimmer, HPL beschichtet, einschl. Ausstattung und Legeböden: 2 Stück ca. 5 600 mm x 655 mm x 925 mm,
— Einbauschrank Klassenzimmer klein, HPL beschichtet, einschl. Ausstattung und Legeböden: 8 Stück ca. 3 600 mm x 750 mm x 2 980 mm,
— Einbauschrank mittel Klassenzimmer, HPL beschichtet, einschl. Ausstattung und Legeböden: 2 Stück ca. 4 575 mm x 750 mm x 2 890 mm,
— Einbauschrank groß Klassenzimmer, HPL beschichtet, einschl. Ausstattung und Legeböden: 2 Stück, ca. 4 800 mm x 750 mm x 2 890 mm,
— Sitznische Flure klein, HPL beschichtet, nicht brennbar: 3 Stück ca. 2 350 mm x 700 mm x 2 710 mm,
— Sitznische Flure groß, HPL beschichtet, nicht brennbar: 8 Stück ca. 2 350 mm x 700 mm x 3 000 mm,
— Feste Sitzelemente Flure, schiefwinklig, HPL beschichtet, nicht brennbar: ca. 72 lfdm, Sitzhöhe 500 mm, Sitztiefe ca. 350 mm - 1 450 mm,
— Innenfensterbänke Klassenzimmer auskragend, inkl. Metallunterkonstruktion, L-förmig, HPL beschichtet: 40 Stück in unterschiedlichen Einzellängen ca. 1,00 m - 4,00 m, Abwicklung 485 mm / 65 mm,
— Innenfensterbänke Klassenzimmer bündig, L-förmig, HPL beschichtet: 28 Stück in unterschiedlichen Einzellängen ca. 1,00 m - 2,25 m, Abwicklung 260 mm/35 mm,
— Innenfensterbänke Flure auskragend, inkl. Metallunterkonstruktion, L-förmig, HPL beschichtet, nicht brennbar: 2 Stück ca. L 3,70 m, Abwicklung 485 mm / 65 mm,
— Innenfensterbänke Flure bündig, L-förmig, HPL beschichtet, nicht brennbar: 62 Stück in unterschiedlichen Einzellängen ca. 1,00 m - 3,65 m, Abwicklung 260 mm/35 mm.
Ausführungstermine: Mai bis August 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tischlerarbeiten
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YTTY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.