Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium, Technische Wärmedämmung Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 266/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium, Technische Wärmedämmung
Die Stadt Ratingen beabsichtigt, das Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium im Karl-Mücher-Weg 2 in 40878 Ratingen im Betrieb über mehrere Bauabschnitte zu sanieren. Der Bestandsbau besteht aus 4 Bauteilen. West und Ost sind 2 größere lange Bauteile mit 4 Geschossen. Diese sind mit den 2 Quer-Verbindungen Nord und Süd verbunden, wobei diese nur ein 1. und 2. OG haben. Die Bauteile sind, bis auf einen Teil im Westen (Heizungszentrale), nicht unterkellert. Wobei der Westtrakt einen Kriechkeller (ca. 1,5 m) hat. Die Versorgung (Heizung/Sanitär) der Bauteile erfolgt zwischen West nach Ost und Neubau über eine Medientrasse. Für die 2 Quer-Verbindungen aus dem Gebäude.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2
40878 Ratingen
Technische Wärmedämmung:
— ca. 2 645 m Trinkwasserleitungen,
— ca. 4 345 m Heizungsrohrleitungen.
Termine und Ausführungszeiten:
1. Neubau Ausführung des Bauabschnitts geplant von Anfang 2020 bis Ende 2021,
2. Bauabschnitt 1 Zentrale UG (Westtrakt) und Bauabschnitt 2 Nordtrakt (ca. 320 m2/1 300 m2) Ausführung des Bauabschnitts geplant von Ende 2020 bis Mitte 2021,
3. Bauabschnitt 3 Südtrakt (ca. 1 300 m2):
Ausführung des Bauabschnitts geplant von Mitte 2021 bis Anfang 2022,
4. Bauabschnitt 4 Osttrakt (ca. 4 300 m2):
Ausführung des Bauabschnitts geplant von Anfang 2022 bis Mitte 2023,
5. Bauabschnitt 5 Westtrakt (ca. 4 300 m2):
Ausführung des Bauabschnitts geplant von Mitte 2023 bis Anfang 2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Wärmedämmung
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YT1W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.