81267244-Rahmenvereinbarung für IT-Audits Referenznummer der Bekanntmachung: 81267244
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81267244-Rahmenvereinbarung für IT-Audits
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von IT-Audits.
Die Beauftragung kann sowohl die IT-Prozesse als auch technsiche IT Sicherheits-aspekte umfassen. Zu den Prüfungsgebieten entsprechend dem IT-Audit Universe der StS Revision zählen u. a.:
— IT Governance, Strategy and Organisation,
— IT Betrieb (u. a. Archiving, Hosting, Cloud, License-Management, Third-Party-Provider, Maintenance),
— IT Support,
— IT Security (u. a. User- and Identity Access Management, Screening and Moni-toring, Intrusion Detection, ATP, Incident Management).
00000 global
Die Prüfungen sind in Übereinstimmungen mit den einschlägigen Internationalen Revisionsstandards durchzuführen. Auf Wunsch des AG sind Prüfungen auch mit gemischten Prüfungsteams bestehend aus Mitarbeiter*innen der StS Revision und des AN durchzuführen (sog. "Joint Audits"). Dabei wird ein Transfer von Fach- und Methodenwissen /-kompetenz vom AN zum AG angestrebt.
Prüfungen können Reisen vor Ort erfordern, auch in fragile Staaten und in Krisenländer (z.Bsp. Afghanistan, Irak, Kolumbien, usw.). Reisen in fragile Staaten und in Krisenländer werden vom AN dann erwartet, wenn die GIZ auch aus Deutschland entsandte Mitarbeiter*innen vor Ort hat. Wenn die GIZ dieses Personal aus Sicherheitsgründen abzieht, erwarten wir von den Arbeitnehmer*innen des AN nicht, vor Ort zu prüfen.
Die jeweiligen Prüfungen beider Lose werden ggf. aktiv durch Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Revision begleitet und ein dementsprechender Wissenstransfer von Fach- und Methodenwissen vom AN zum AG wird erwartet.
II.2.7
Es besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis zu einem Maximum von 4 Jahren.
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
Anhand der nachstehenden Kriterien:
I. Fachliche Erfahrung
1. Prüfung der IT Governance 20 %,
2. Prüfung des IT Betriebs 20 %,
3. Prüfung der IT Security 50 %,
4. Prüfung des IT Supports 10 %.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung Nachunternehmer/Bewerbergemeinschaften,
4. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend).
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mind. [Betrag gelöscht] EUR,
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres mind. 10 Personen.
III.1.3
Mind. 10 Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR im Fachgebiet IT/IT-Audits in den letzten 3 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YCT3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.