Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger)
Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger).
59061 Stadtgebiet Hamm
Den jungen Menschen soll im Rahmen des Programmes ein Angebot auf freiwilliger Basis und dennoch mit Verbindlichkeit (Selbstverpflichtung) geboten werden. Die Jugendlichen sollen nach einer Interventions- und Kontaktphase pragmatische und zielgerichtete Angebote mit einer engen Betreuung erhalten. Die delinquenten oder von Delinquenz bedrohten Jugendlichen (sog. Systemsprenger) sollen so aktiviert werden, dass sie dauerhaft in die bestehenden Regelsysteme (Ausbildung/Arbeitsmarkt) angekoppelt und straffrei werden und die Normen und Regeln unserer Gesellschaft einhalten.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes besteht seitens des Auftraggebers eine einseitige Option auf eine einmalige Verlängerung um 8 Monate.
Die Option dieser Verlängerung wird spätestens zum 30.11.2021 schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet somit spätestens am 31.12.2022, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Oder bei Trägern aus dem EU-Ausland Nachweis über die Anerkennung einer vergleichbaren Qualifikation durch die jeweils zuständige nationale Behörde.
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt wurde. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
— Erfahrungen des Bieters im Bereich der sozialen Arbeit mit auch interkulturell geprägten Intensiv- und Mehrfachstraftätern sowie mit straffällig aufgefallenen Jugendgruppen mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen und
— Nachweis über erfolgreich abgeschlossene (Re-) Sozialisierungsprozesse inkl. erfolgreicher Integration in die Gesellschaft. Die Grundlage dafür sind die Darstellung von Langzeitverläufen inkl. der Herleitung und des Nachweises, dass die Arbeit in Korrelation steht mit dem positiven Verlauf der Jugendlichen und
— Nachweise über erfolgreich angewandte Konzepte zur proaktiven Gegensteuerung bei Verwahrlosung und drohender Delinquenz von Jugendlichen und jungen Volljährigen s. Vordruck „Referenzliste“ -s. auch Teil C.1 der Leistungsbeschreibung-
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung oder bei Einschaltung eines anderen Unternehmens im Rahmen der Eignungsleihe der Vordruck „Referenzliste“ einzureichen.
2. Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
2.1 Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe“,
2.2 Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
3. Auf gesonderte Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
3.1 Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Mit dem Angebot einzueichen
A.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
A.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
A.3) Bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe: unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ nach Vordruck für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das andere Unternehmen,
A.4) Angabe der Qualifikation und der Erfahrung, des mit dem Auftrag betrauten Personals -Einzelheiten s. Teil C.2 der Leistungsbeschreibung- und. Vordruck „Personalerhebungsbogen“,
A.5) Ausführliches Gesamtkonzept mit der Angabe von folgenden Zielen:
1. Es beschreibt Ansätze zur Ausbildung von Motivation zur Verhaltensänderung bei den delinquenten oder von Delinquenz bedrohten jungen Menschen,
2. Es benennt Ansätze/Methoden zur Herauslösung der jungen Menschen aus dem gefährdenden Milieu,
3. Es zeigt Wege auf zur Überleitung der Zielgruppe in Regelstrukturen der Sozial-, Jugend- und Berufshilfe,
4. Es zeigt Wege auf zur konstruktiven Nutzung von Beratungshilfen.
Das Konzept muss eine gruppenbezogene Form der Interventions- und Bildungsarbeit beinhalten, die das Ziel, konstruktive Selbsterfahrungen und das Erleben alternativer Faktoren für soziale Anerkennung in einer Gruppe verfolgt. -s. auch „Wertungsmatrix“-
B.) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
B.1) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ nach Vordruck für das andere Unternehmen,
B.2) Angegebene Nachweise als Original, Angaben in den Eigenerklärungen sind nachzuweisen.
C) Sonstiges:
C.1) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
C.2) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, E-Mail) vor.
C.3) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Leistungsbeschreibung,
2. Bewerbungsbedingungen,
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
5. Informationsblatt DSGVO,
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDY0H.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html