Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen ab 1.1.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umschlag und Transport von ausgewählten Siedlungsabfällen ab 1.1.2022
Umschlag und Transport ausgewählter Siedlungsabfälle – Restabfall, Sperrmüll und Altpapier – des Zentralen Betriebshofes der Stadt Marl zu den vorgegebenen Anlieferanlagen des Kreises Recklinghausen ab 1.1.2022.
45768 Marl
Die im Rahmen ausgewählter ZBH-Dienstleistungen erfassten Abfälle, wie Restabfall, Altpapier und Sperrmüll, sollen über eine Umladeanlage zu den hierfür vorgegebenen Behandlungs- und Verwertungsanlagen des Kreises Recklinghausen transportiert werden.
Der Auftragnehmer wird mit der Annahme, Verwiegung, Umladung und dem Weitertransport des im Stadtgebiet Marl eingesammelten Restabfalls, Altpapiers, Sperrmülls zu den vorgegebenen Beseitigung- bzw. Verwertungsanlagen für die Dauer der Vertragslaufzeit beauftragt werden.
Der Auftragnehmer hat spätestens bis zum Vertragsbeginn 1.1.2022 die notwendigen technischen und organisatorischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass ein reibungsloser Betrieb der Umladeanlage gemäß den in den Vergabeunterlagen formulierten Anforderungen im geplanten Vertragszeitraum erfüllt werden kann. Dementsprechend ist die Umladeanlage vorzuhalten oder zu bauen und einzurichten. Eventuell erforderliche Baumaßnahmen müssen spätestens bis zum Vertragsbeginn 1.1.2022 abgeschlossen sein.
Einwohnerzahl Stadt Marl zum 30.6.2020: 84 055 (Quelle: Landesbetrieb IT.-NRW).
Die derzeitigen Mengen aus der Stadt Marl für Restabfall betragen ca. 20 310 Mg/a, für Altpapier ca. 5 645 Mg/a und für Sperrmüll ca. 4 947 Mg/a (Basis Jahr 2020). Während der Vertragslaufzeit kann es zu Mengenveränderungen kommen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Nimmt er diese Option wahr, so muss er dies dem Auftragnehmer spätestens neun Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen. Die Frist für die Optionsausübung endet folglich am 31.3.2026 bzw. 31.3.2027, falls der Auftraggeber die Option zur zweiten Vertragsverlängerung ebenfalls ausübt. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden der Mitteilung.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Bedarfspositionen sind vorgesehen für den Transport von Restabfall und Sperrmüll zu Ausweichanlagen. In Ausnahmefällen kann ein Transport zu anderen Anlagen erforderlich werden, falls es zu Störungen in den Regelanlagen kommt. Für diese Ausnahmesituation werden Bedarfspositionen für Transportentgelte zu den Ausweichanlagen angefragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Ergänzung zu Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung – nicht älter als 6 Monate (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft – nicht älter als 6 Monate (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
— Gewerbeanmeldung für die Niederlassung, die für die Erbringung der Dienstleistung zuständig ist (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
— 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) des Bieters/Unternehmens. Der Mindestumsatz Netto pro Jahr für 2018, 2019 und 2020 muss mindesten [Betrag gelöscht] EUR betragen. (Der Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) des Bieters/Unternehmens ist einzutragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 1.) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis/-e zu Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung/-en gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV (§ 6 Nr. 1 und Nr. 2 Versicherungsschutz) sind zu erbringen; Bescheinigung/-en der Versicherung/des Versicherungsvermittlers, einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen, nicht älter als 1 Jahr (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG: Sowohl Bieter als auch Nachunternehmer sind zur Abgabe des Nachweises verpflichtet. (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen). Für eine neu zu errichtende Umladeanlage ist das Vorliegen der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG bis zum 31.12.2021 zu bestätigen mit einer Eigenerklärung (Eigenerklärung Bieter mit Datum und Unterschrift),
— Mindestens 1 Referenz vergleichbarer Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Vertragsbeginn, Vertragsende bzw. Vertragslaufzeit in 2018, 2019, 2020) von Städten/Gemeinden. Es sind die Leistungsorte, Vertragsbeginn/-ende (Vertragsdauer), die Einwohnerzahl im Auftragsgebiet der Referenzkommunen, Leistungsumfang (Abfallarten, Mengen etc.), sowie der Ansprechpartner anzugeben (eintragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 2; evtl. zusätzlich Standardreferenzliste als gekennzeichnete Anlage beifügen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis zu den erforderlichen Genehmigungen für eine bereits vorhandene Umladeanlage oder zu errichtende Umladeanlage die den Anforderungen dieser Ausschreibung entspricht, (z. B. BlmSchG etc.; siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 6). Der Nachweis des Vorliegens der erforderlichen Genehmigungen für die evtl. bereits vorhandene Umladeanlage bzw. für eine neu zu errichtende Umladeanlage bis zum 31.12.2021 ist als Eigenerklärung vom Bieter mit Datum und Unterschrift zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen (Eigenerklärung Bieter mit Datum und Unterschrift).(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Für eine bereits genehmigte und angebotene Umladeanlage, die den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen muss, ist die Tabelle in Ziffer 3 der Ergänzung zum Angebotsschreiben auszufüllen,
— Nennung der verantwortlichen Personen und Personalqualifikation: Verpflichtung zur Angabe der Namen und berufliche Qualifikation (berufliche Befähigung) der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind (eintragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 4 bzw. evtl. ergänzend als gekennzeichnete Anlage beifügen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Aktuelle Angaben Dezember 2020 zur Anzahl, Qualifikation und Berufserfahrung der Beschäftigten gegliedert nach Berufsgruppen (z. B.: Arbeitnehmer – Verwaltung, gewerbliche MA, LKW-Fahrer; Leitungspersonal – Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.), des für die Auftragsausführung zuständigen Standortes/Niederlassung (eintragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 5 bzw. evtl. ergänzend als gekennzeichnete Anlage beifügen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Nennung des Standortes der Umladeanlage (Firmenbezeichnung, Anschrift) von dem die Dienstleistung erbracht werden soll. Näheres siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 6 (eintragen in Ergänzung zum Angebotsschreiben in Ziffer 6). Die Entfernung zwischen Abfallschwerpunkt in der Stadt Marl und Umladeanlage muss vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit möglichst gering sein. Die Anfahrtstrecke für den ZBH darf den Betriebsablauf der Sammlung nicht stören oder unangemessen verteuern. Dies ist erfüllt, sofern der ZBH weniger als 10 km vom Rathaus der Stadt Marl, Creiler Platz 1, 45768 Marl zur Umladeanlage zu fahren hat. Die Berechnung der Entfernung zwischen Abfallschwerpunkt in der Stadt Marl und Umladeanlage hat mit Google Maps zu erfolgen.(mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Beschreibung der technischen und personellen Ausstattung sowie die Ablauforganisation (Zufahrt, Abfahrt, Fahrwege, Kippstellen etc.) der Umladeanlage zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung, s. Leistungsbeschreibung, Ziffer 6 (als gekennzeichnete Anlage beifügen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Ein Lageplan der Umladeanlage im Maßstab 1:250 (Zufahrt, Abfahrt, Fahrwege, Kippstellen etc.) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG (Nachweis einer Dritterklärung in Kopie): Sowohl Bieter als auch Nachunternehmer sind zur Abgabe des Nachweises verpflichtet.
Für eine neu zu errichtende Umladeanlage ist das Vorliegen der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG spätestens bis zum 31.12.2021 zu bestätigen mit einer Eigenerklärung (Eigenerklärung Bieter mit Datum und Unterschrift) und mit dem Angebot einzureichen).
Abschnitt IV: Verfahren
45772 Marl, Carl-Duisberg-Straße 165, Stadthaus 1, Gebäude 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Jahr 2026
1. Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, sind die Vergabeunterlagen lediglich bis zum Vortag zum Ablauf der Angebotsfrist, 23:59 Uhr, zugänglich.
2. Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle
Eingesehen werden. Der Schriftverkehr/die Bieterkommunikation wird ausschließlich über http://www.evergabe.nrw.de geführt.
Unter http://www.vergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen.
3. Um über Kommunikationsnachrichten informiert zu werden, ist eine Anmeldung/Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr erforderlich. Sofern der anonyme Zugang gewählt wird, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen in der Vergabe.
4. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
6. Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der im Formular 321 EU Anfrage zur Angebotsabgabe in "Ende der Frist für zusätzliche Informationen" gestellt worden sind. Dadurch können Bieteranfragen beantwortet und allen Bietern zeitnah vor Ende der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden.
7. Die auf einigen Vordrucken in den Fußnoten angegebene Vergabe-Nummer 2020-247 ist nicht mehr relevant. Hier handelt es sich um die Vergabe-Nummer 2021-032.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY9YRZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de