Fachingenieurleistungen Elektro für DigitalPakt an 30 Schulen an 32 Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: 006_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-0
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachingenieurleistungen Elektro für DigitalPakt an 30 Schulen an 32 Standorten
Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9, § 54 ff. HOAI.
Über die Fördermaßnahme „Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW)“ soll an allen Schulen eine „digitale Bildungsinfrastruktur mit dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen“ geschaffen bzw. die vorhandenen Strukturen optimiert werden.
Gesamtschulen – ca. 22 Prozent Anteil
Universitätsstadt Siegen
Planungsleistungen für die Arbeiten zur Digitalisierung von 30 Schule an 32 Standorten in Siegen. Los 1 betrifft die Leistungen an den Gesamtschulen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerbungen werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt wie folgt:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob die Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und ggf. Anlagen) alle geforderten Angaben/Nachweise enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft nach den eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt werden.
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zu Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 Bewerber zur reduzieren. Auf die Matrix zur Eignungsprüfung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9
Schulen SEK II - ca 39 Prozent Anteil
Universitätsstadt Siegen
Planungsleistungen für die Arbeiten zur Digitalisierung von 30 Schulen an 32 Standorten in Siegen. Los 2 betrifft die Leistungen an den Gymnasien und Schulen Sek. II
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerbungen werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt wie folgt:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob die Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und ggf. Anlagen) alle geforderten Angaben/Nachweise enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft nach den eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt werden.
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zu Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 Bewerber zur reduzieren. Auf die Matrix zur Eignungsprüfung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9
Grundschulen – ca 39 Prozent Anteil
Universitätsstadt Siegen
Planungsleistungen für die Arbeiten zur Digitalisierung von 30 Schulen an 32 Standorten in Siegen. Los 3 betrifft die Planungsleistungen an Grundschulen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerbungen werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt wie folgt:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob die Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und ggf. Anlagen) alle geforderten Angaben/Nachweise enthalten. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft nach den eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere ob die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt werden.
Soweit sich ein Bewerber oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zu Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf maximal 5 Bewerber zur reduzieren. Auf die Matrix zur Eignungsprüfung in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungsphasen vorgesehen:
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7,
— Stufe 3: Leistungsphasen 8 bis 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. der §§ 123 und 124 GWB und zu Verstößen gegen § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens den Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Sofern die Informationen zum Umsatz in nicht für den gesamten Zeitraum erhältlich sind, ist anzugeben, an welchem Datum das Unternehmen/Büro gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Ferner ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen bzw. der Bewerber erklärt, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
1. Der Gesamt-Honorarumsatz von 3 Jahren muss größer als [Betrag gelöscht] EUR brutto sein.
2. Berufshaftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden mind. 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR. Die Ersatzleistung der Versicherung muss das 2-fache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem vorgegebenen Bewerbungsbogen oder als Anlage hierzu vorzulegen:
1. Angaben zu den in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Beschreibung und Angabe des Wertes der Leistung, dem Erbringungszeitraum und dem Leistungsempfänger sowie Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt,
2. Angabe der im Planungsbüro fest angestellten Ingenieure/Ingenieurinnen (inkl. Büroinhaber).
Zu 1. Gewertet werden Referenzen, deren komplette Leistungserbringung der Leistungsphasen 2 bis 8 innerhalb der letzten 5 Jahre – 2016 bis zum Ende der Bewerbungsfrist des Teilnahmewettbewerbs – erfolgt ist. Es erfolgt eine Auswahl nach den Aspekten Bestandssanierung/Bauen im Bestand und den Baukosten (siehe Matrix in den Vergabeunterlagen).
Es muss mind. 1 Referenz TGA Leistungsphasen 2 bis 8 kleiner als 1,5 Mio. EUR brutto Baukosten erbracht werden.
Zu 2. K. o.-Kriterium: Weniger als 2 Ingenieure bzw. Ingenieurinnen im Planungsbüro.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und auf der Vergabeplattform hochzuladen. Der Teilnahmeantrag besteht zusätzlich aus der Erklärung der Bewerbergemeinschaft nach Formblatt 234. Das Formblatt ist den Unterlagen beigefügt.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen sowie die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
2. Der Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sollen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform übersendet werden. Später eingehende Fragen werden beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist.
4. Mehrfachbewerbungen, d.h. Bewerbungen von Einzelbewerbern, die Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind, sind unzulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleicher fachlicher
Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für den Austausch von vorgesehenen Nachunternehmen, auf die sich ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Sofern Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, sind Art und Umfang der hierfür vorgesehenen Leistungen und - soweit bekannt - die Nachunternehmen im Bewerbungsbogen auszugeben. Auch bei Nachunternehmen muss ein Ausschlussgrund fehlen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber oder Bewerbergemeinschaften für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagsentscheidung gestellt werden, sofern der Auftraggeber die unterlegenen Bieter gem. § 134 GWB über die Gründe der Nichtberücksichtigung und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat. Es ist eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen vor der verbindlichen Zuschlagserteilung einzuhalten. Die Frist von 10 Kalendertagen gilt bei der beabsichtigten Versendung der Information auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Meint ein Bieter, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Wird der Rüge nicht abgeholfen, so kann der Bewerber/Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen (siehe § 160 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251 / 411-2165