Maßnahme „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) – kooperatives Modell“ Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-56-39-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) – kooperatives Modell“
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperatives Modell nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4,5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung(HwO) im Auftrag der jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Zielsetzung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung und/oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Durchführungsorte:
Emsdetten, Greven, Lengerich, Ibbenbüren, Steinfurt und Rheine
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen – kooperatives Modell nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) i. V. m. § 76 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und §§ 4,5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung(HwO) im Auftrag der jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Zielsetzung der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung und/oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen.
Zeitraum der Verlängerungsoption vom 26.8.2024 – 25.8.2027
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors in die Wertung eingehen (Gesamtanteil an der Wertung 70 %).
— Raumkonzept/Ausstattung Gewichtungsfaktor 1,
— Personalkonzept I – Personalkonzeption Gewichtungsfaktor 4,
— Personalkonzept II – Zusammenwirken des Personals Gewichtungsfaktor 3,
— Netzwerkarbeit Gewichtungsfaktor 2,
— Diversity Management Gewichtungsfaktor 2,
— Akquise Kooperationsbetrieb Gewichtungsfaktor 4,
— Stütz- und Förderunterricht Gewichtungsfaktor 4,
— Sozialpädagogische Begleitung Gewichtungsfaktor 4,
— Vermittlung in betriebliche Ausbildung Gewichtungsfaktor 4,
— 8-Wochen-Bericht Gewichtungsfaktor 1,
— Bescheinigung über absolvierte Teile der Ausbildung Gewichtungsfaktor 1,
— Musterbewerbung Gewichtungsfaktor 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt.
(Ausschlusskriterium)
Fachliche Eignung:
— Trägerzertifizierung,
— Nachweis über Kenntnisse des Systems der Ausbildungsförderung sowie über Kenntnisse der Arbeitsförderung,
— Nachweis des Bieters und/oder des Personals über Erfahrungen in der zu vergebenen Leistung oder einer vergleichbaren Leistung (AsA, BvB, BvBpro, BaE, abH, bbA, BerEb oder Reha-Ausbildung),
— Erklärung des Bieters über Kenntnisse der Vermittlung ausbildungsrelevanter Lerninhalte, Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung,
— Erklärung, dass das vom Bieter eingesetzte Personal über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikation verfügt,
— Erklärung, dass der Bieter über Erfahrungen und Kenntnisse auf dem regionalen Arbeitsmarkt verfügt.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Teile der Maßnahme sind auch (z. B. aufgrund der Corona Pandemie) in alternativer Lernform durchzuführen. Der Bieter muss im Konzept (Bieterfragebogen) angeben, welche Teilleistungen in alternativen Lernformen durchgeführt werden können. Mit Angabe der Teilleistungen erklärt der Bieter, dass auch bei Durchführung in alternativer Lernform die Anforderungen des SGB II und SGB III, der AZAV und die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29URT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.