Erschließung Erkrath Nord: Objektplanung Ingenieurbauwerk (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen) Referenznummer der Bekanntmachung: 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkrath.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rwp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließung Erkrath Nord: Objektplanung Ingenieurbauwerk (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen)
Planung von Erschließungsanlagen (Brückenbau)/ Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8 für die Erschließung Erkrath Nord.
Erkrath
Die Stadt Erkrath (Auftraggeber) plant im Rahmen der Entwicklung des Standortes Erkrath Nord den Neubau des „Gymnasium am Neandertal“ sowie die Entwicklung von Wohngebietsflächen gemäß rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2A zwischen dem Heiderweg und der südlich gelegenen Düssel. Die Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums ist zwingend für den Juli 2026 terminiert.
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Entwicklung des Standorts Erkrath Nord, folgende Erschließungsanlagen zu planen und zu erstellen zu lassen:
— Neubau Schmutzwasserkanalisation als Freispiegelentwässerung,
— Neubau Schmutzwasserkanalisation als Druckentwässerung,
— Neubau Regenwasserkanalisation als Freispiegelentwässerung,
— Neubau einer Einleitstelle für die Regenwasserkanalisation in die Düssel,
— Neubau einer Regenwasserbehandlungsanlage und eines Regenrückhaltebeckens inklusive eines Drosselbauwerks im Bereich der neuen Einleitstelle,
— Ausbau einer Erschließungsstraße mit den Anschlussbereichen an den Heiderweg und die Bachstraße sowie der Bau von weiteren Erschließungswegen,
— Umbau der Bachstraße im Anschlussbereich des neuen Brückenbauwerks,
— Neubau einer zweispurigen Brücke mit erhöhtem Stich über die Düssel im Bereich der bestehenden Fußgängerbrücke.
Diese Erschließungsanlagen werden zeitgleich zum Neubau des vierzügigen Gymnasiums gebaut.
Für den Neubau der Regenwasserbehandlungsanlage sollen Fördermittel des Landes NRW eingesetzt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung Ingenieurbauwerke – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung (Kanalbau) (Los 1), die Objektplanung Verkehrsanlagen (Straßenbau) (Los 2), die Objektplanung Ingenieurbauwerke – Konstruktive Anlagen für Verkehrsanlagen (Brückenneubau) (Los 3), sowie die Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke – Konstruktive Anlagen für Verkehrsanlagen (Brückenneubau) und Anlagen der Wasserentsorgung (Los 4) gesondert auszuschreiben.
Gegenstand dieses Loses ist allein die Objektplanung Ingenieurbauwerke – Konstruktive Anlagen für Verkehrsanlagen (Brückenneubau) gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8. Für die verkehrstechnische Erschließung der Bebauungsflächen ist die Planung nachfolgender Erschließungsanlagen gefordert:
— Objektplanung zum Neubau der Straßenverkehrsbrücke über die Düssel.
Die weiteren Planungsleistungen werden gesondert ausgeschrieben.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 3 bis 5 werden als zweite Leistungsstufe und als finale Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 6 bis 8 beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Projekt wie folgt ablaufen: Die Vor- und Entwurfsplanungen sollen von August 2021 bis Mai 2022, die Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergaben im Juni 2022 bis Mai 2023 erfolgen. Ab Juni 2023 bis Dezember 2025 sollen die Baumaßnahmen durchgeführt werden, so dass die Inbetriebnahme der Erschließungsmaßnahmen zum Januar 2026 sichergestellt werden kann.
Zunächst werden die form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Fehlen geforderte Nachweise, Erklärungen und/oder Angaben, behält sich der Auftraggeber vor, diese nachzufordern.
Ferner wird geprüft, ob die eingereichten Referenzen vergleichbar sind.
Die Eignungswertung wird anhand der Referenzen vorgenommen. Die Details sind der Eignungsmatrix zu entnehmen.
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse wird eine Rangfolge gebildet. Die 5 bestplatzierten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, weniger als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, sofern weniger als 5 Bewerber ihre Eignung nachweisen können. Sollten mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften dieselbe Punktzahl oder der fünftplatzierte Bewerber und mindestens ein weiterer Bewerber dieselbe Punktzahl erzielen, entscheidet das Los über die weitere Beteiligung an dem Verfahren. Alle weiteren Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften erhalten eine Mitteilung über ihr Ausscheiden aus dem Verfahren.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Die Leistungsphasen 3 bis 5 werden als zweite Leistungsstufe und als finale Leistungsstufe werden die Leistungsphasen 6 bis 8 beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, gegebenenfalls auch stufenweise, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz netto aus den Leistungen der Objektplanung, § 41 HOAI für die Jahre 2018, 2019, 2020.
2. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme mindestens pro Schadensfall:
a) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
b) für Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Veröffentlichung der Bekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren sein. Alternativ können Bewerber eine Bestätigung vorlegen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den benannten Deckungssummen abschließen werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Nachweis zu führen.
1. Angabe von mindestens einer vergleichbaren Referenz Objektplanung Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen). Vergleichbar sind Referenzen, die kumulativ folgende Kriterien erfüllen:
Durchgeführte Objektplanungsleistungen für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen, die
— die Planung einer neuen Straßenbrücke mit einer Stützweite von größer 15 m umfasst, und
— der Leistungsbeginn der Referenzprojekte nicht vor dem 1.1.2016 liegt.
2. Angabe des jährlichen Mittels der fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2018-2020.
Jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine vergleichbare Referenz jeweils zu der Ziffer 1 vorlegen. Andernfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird für den bestplatzierten Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG bzw. § 21 Abs. 1 SchwarzArbG vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
Bei der Auftragsausführung sind die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb inklusive der von den interessierten Unternehmen auszufüllenden Unterlagen sind auf dem Deutschen Vergabemarktportal (DTVP) unter dem unter Ziffer I dieserBekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Fragen zu dem Verfahren sind ausschließlich über dieses Internetportal einzureichen.
Es sind neben den unter Ziffer III genannten Nachweise folgende weitere Nachweise vorzulegen, wobei bezüglich der Details auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen wird:
1. Formblatt „Teilnahmeantrag“;
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen (Formblatt);
3. Formblatt „Eigenerklärung Ausschlussgründe“;
4. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, haben den Umfang des beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes zu benennen (Formblatt);
5. Bewerber, die Nachunternehmer einsetzen wollen, müssen Verpflichtungserklärungen von denjenigen Nachunternehmern einreichen, auf deren Referenzen sich die Bewerber berufen (Formblatt);
6. Bewerber, die eine Eignungsleihe beabsichtigen, müssen die Eigenerklärung abgeben (Formblatt) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen der eignungsleihenden Unternehmen (Formblatt) einreichen;
7. Organigramm zur Unternehmensstruktur des Bewerbers.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ADV4T.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.