Freianlagenplanung – Aufwertung Stadtpark Leichlingen mit dem Schwerpunkt Erholen und Verweilen Referenznummer der Bekanntmachung: 61-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leichlingen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leichlingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung – Aufwertung Stadtpark Leichlingen mit dem Schwerpunkt Erholen und Verweilen
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend Planungsleistungen im
— Leistungsbild Freianlagen mit,
— allen Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8 gem. § 39 Abs. 3 HOAI und
— „Optional“ die Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als besondere Leistung.
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) europaweit aus.
Blütenstadt Leichlingen
Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen
Inhaltlich setzt der ausgeschriebene Auftrag auf eine bestehende Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 auf, welche im Rahmen eines Werkstattverfahrens erstellt wurde und die nun umzusetzen ist. Die entsprechende Ausarbeitung nebst Kostenberechnungen und Projektdarstellung ist Teil der Vergabeunterlagen. Die anrechenbaren Kosten betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Die Vergabe erfolgt jeweils stufenweise gemäß einem Stufenvertrag, wobei vorgesehen ist, die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 und 5 mit Zuschlag abzurufen. Die Leistungsphasen 6 und 7 bzw. die Leistungsphase 8 bilden 2 weitere Stufen.
Die Vergabestelle wird alle eingehenden Teilnahmeanträge prüfen und insgesamt 3 (u.U. bis zu fünf) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zulassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Soweit vorgesehen, werden fehlende Erklärungen / Unterlagen einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen. Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
Technische Leistungsfähigkeit:
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für das Leistungsbild Freianlagen.
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn:
—— das Projekt mindestens die Leistungsphasen 4-8 (Leistungsbild Freianlagen) umfasst,
—— das Projektvolumen der Maßnahme (Errichtungskosten) mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
—— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts (werkvertragliche Abnahme) erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und persönliche Lage
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind,
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken),
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als 3 geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auch anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss nach oben Gesagtem mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden Referenzen eingereicht, welche über den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.1 hinausgehen, werden hierfür je nach Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind 50 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender „Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
— Über 10 Jahre = 15 Punkte,
— 9, 10 Jahre = 12 Punkte,
— 7, 8 Jahre = 9 Punkte,
— 5, 6 Jahre = 6 Punkte,
— 3, 4 Jahre = 3 Punkte,
— unter 3 Jahre = 1 Punkt.
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros
(Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen und im Projektteam eingesetzt werden)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit)
— Mindestens 6 Projektmitarbeiter = 10 Punkte,
— Mindestens 5 Projektmitarbeiter = 8 Punkte,
— Mindestens 4 Projektmitarbeiter = 6 Punkte,
— Mindestens 3 Projektmitarbeiter = 4 Punkte,
— Mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte.
3. Anzahl vergleichbarer Referenzen
— 7 oder mehr Referenzobjekte = 25 Punkte,
— 6 Referenzobjekte = 20 Punkte,
— 5 Referenzobjekte = 15 Punkte,
— 4 Referenzobjekte = 10 Punkte,
— 3 Referenzobjekte = 5 Punkte.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (30 %) sowie der Qualität des Angebots (70 %). Eine weitere Untergewichtung hat die Vergabestelle noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.
Die Vergabestelle behält sich ferner vor, auf das Erstangebot ohne weitere Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
— Angaben zum Umsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR,
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
— Angaben über das für die Projektleitung und Planung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Vorlage von mindestens 3 vergleichbaren Referenzobjekten für das Leistungsbild Freianlagen
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn:
—— das Projekt mindestens die Leistungsphasen 4-8 (Leistungsbild Freianlagen) umfasst,
—— das Projektvolumen der Maßnahme (Errichtungskosten) mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist,
—— der Nachweis der erfolgreichen Planung im Sinne der Umsetzung des Projekts (werkvertragliche Abnahme) erbracht wird.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Eintragung bei der zuständigen Kammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRCYT2T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).