2020-254 Übernahme, Sortierung und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-254 (WBD)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2020-254 Übernahme, Sortierung und Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP)
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR (im Folgenden AG genannt) als öffentlich — rechtlicher Entsorgungsträger (im Folgenden örE genannt) erfasst Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP) des Vertragsgebiets NW101 Stadt Duisburg in der kombinierten Wertstofftonne.
Die Erfassung erfolgt in einer kombinierten Organisationsverantwortung. Die Erfassung von LVP (rechnerischer Anteil) wird dabei durch die Systembetreiber verantwortet, die Erfassung von sNVP (rechnerischer Anteil) durch die AG als örE. Die Organisations- und Finanzierungsverantwortung der Sortierung und Verwertung übernimmt die AG als örE für das Mengenäquivalent sNVP. Für das Mengenäquivalent LVP liegt die Organisations- und Finanzierungsverantwortung für die Sortierung und Verwertung bei den Dualen Systembetreibern.
Die LVP-Sammlung war für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 in dem Vertragsgebiet NW101 Stadt Duisburg von der DSD GmbH ausgeschrieben und der Sammlungsauftrag im Wettbewerb an die WBD — AöR als örE vergeben worden.
Das Mengenäquivalent sNVP wird von der WBD-AöR als örE nach der Erfassung des Sammelgemisches zur Sortierung übergeben. Als Übergabestelle ist die Umschlaganlage der Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, festgelegt.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Zur Kupferhütte 10
47053 Duisburg
Als Übergabestelle ist die Umschlaganlage der Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR
Zur Kupferhütte 10
47053 Duisburg
festgelegt.
Der der AG als örE zuzurechnende Mengenanteil an sNVP aus dem Vertragsgebiet NW101 (Stadt Duisburg) wird nach der Erfassung als Mengenäquivalent sNVP des Sammelgemisches aus der kombinierten Wertstofftonne an der Umschlaganlage der Wirtschaftsbetriebe Duisburg — AöR, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, bereitgestellt. Bei der Übernahme, Sortierung und Verwertung der bereitgestellten Menge sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Übernahme des Mengenäquivalents sNVP ab Umschlagplatz und Transport zur Sortieranlage,
— Sortierung des Mengenäquivalents sNVP,
— zeitnahe Verwertungszuführung der aussortierten Fraktionen entsprechend den Vorgaben des VerpackG,
— Durchführung von Mengenmeldungen,
— Nachweisführung, Vorhalten der Belege für einen Mengenstromnachweis, Nachweis über Verwertungsweg der Sortierfraktionen des Letztempfängers (auf Anfrage des AG),
— Vermarktung der aussortierten Produkte, mit Ausnahme von Flüssigkeitskartons,
— Entsorgung der Sortierreste.
Die ausgeschriebene Vertragsmenge in Höhe von 8 450 t an sNVP basiert auf den Erfahrungen der AG seit der Einführung der kombinierten Wertstofftonne am 1.7.2012 und einer Analyse von Cyclos von März 2013.
Einen Anspruch auf Überlassung bzw. Andienung bestimmter Minimal- oder Maximalmengen zur Sortierung besteht nicht, sondern lediglich ein Anspruch auf Übergabe derjenigen Sortiermengen, die der AG als örE auf Basis des beschriebenen Ablaufs als Mengenäquivalent sNVP überlassen werden.
Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Die Ausschreibung erfolgt für den Vertragszeitraum ab dem 1.1.2021 bis zum 31.12.2023 (36 Monate). Bei einem möglichen späteren Leistungsbeginn verkürzt sich die Vertragszeit entsprechend. Bei einem möglichen früheren Leistungsbeginn verlängert sich die Vertragszeit entsprechend.
Zuführung zur Verwertung:
1. Alle sortierten Fraktionen sind zeitnah nach der Sortierung unter finanzieller Verantwortung der AN einer Verwertung zuzuführen. Bei der Zuführung zur Verwertung sind die Vorgaben des VerpackG i.V.m. dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten. Kunststoffe sind zu 90 Massenprozent einer Verwertung zuzuführen. Dabei sind 65 % (ab 1.1.2022 70 %) davon werkstofflich zu verwerten. Für den Nachweis der Verwertungseignung der Anlage ist auf Anfrage des AG ein Anlagenzertifikat eines registrierten Sachverständigen vorzulegen.
2. Die AG als örE hat sich in der Abstimmungsvereinbarung verpflichtet, nach der Sortierung ihres Anteils an der Erfassungsmenge die von ihr aussortierten Flüssigkeitskartons (FKN) den Systembetreibern entsprechend ihres jeweiligen Marktanteils unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (Entsprechend sind die FKN nach den für die Systembetreiber geltenden Produktspezifikationen zur Abholung an der Sortieranlage zur Verfügung zu stellen).
3. Die bei der Sortierung anfallenden Sortierreste sind in finanzieller Verantwortung der AN und unter entsprechender Nachweisführung einer weiteren ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwertung von stoffgleichen Nichtverpackungen
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDYC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de