Einrichtung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline zur individuellen Beratung und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Impfungen zu Covid-19 Referenznummer der Bekanntmachung: L8-15198-02/2007

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline zur individuellen Beratung und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Impfungen zu Covid-19

Referenznummer der Bekanntmachung: L8-15198-02/2007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64214200 Telefonzentraldienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einrichtung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline zur Information und Aufklärung über Impfungen gegen Covid-19. Die Telefonhotline muss unter einer bundeseinheitlichen Telefonnummer erreichbar sein, um die Bürgerinnen und Bürger individuell über die geplanten Impfungen gegen Covid-19 sowie bei Fragen in diesem Zusammenhang zu informieren und aufzuklären.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
79512000 Call-Center
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Einrichtung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline zur Information und Aufklärung über Impfungen gegen Covid-19. Die Telefonhotline muss unter einer bundeseinheitlichen Telefonnummer erreichbar sein, um alle Menschen in Deutschland über eine zentrale Stelle individuell, fachlich fundiert und transparent über alle Aspekte der Covid-19 Impfung informieren und aufklären zu können. Hierfür soll auch wieder die bereits bei den Informations- und Aufklärungsmaßnahmen in der ersten Phase der Pandemie genutzte zentrale Rufnummer 116117 genutzt werden. Der AN muss hierfür eine technische Anwendung zur Verfügung stellen, welche die Call-Center vernetzt und bündelt, so dass diese über die zentrale Telefonhotline 116117 erreichbar sind. Eine auf dieses Ziel ausgerichtete Telefonhotline muss zudem Call-Center im Hintergrund haben, die in der Lage sind, bis zu 500 000 Anfragen/Woche im 24/7 Betrieb zu bewältigen. Bereits zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme müssen mindestens 1 600 Personen im Call-Center ausschließlich für die Anfragen zur Covid-19 Impfung zur Verfügung stehen. Für die in der Spitze erwarteten Anfragen (500 000/Woche) bedarf es bis zu 2 500 Personen im Call-Center. Der AN muss neben der technischen Basis für die Vernetzung über eine einheitliche Rufnummer auch eine Datenbank mit einem Abfragetool bereitstellen, über das in der Datenbank hinterlegte Informationen zur Beantwortung gestellter Fragen anhand der individuellen Parameter gefiltert werden können. Sämtliche Antwortoptionen werden durch das BMG unter Einbeziehung der fachlichen Expertisen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts, beides Behörden im Geschäftsbereich des BMG, erstellt und dem AN zur Verfügung gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Zur wirksamen Bekämpfung und Beendigung der COVID 19-Pandemie ist es erforderlich, dass sich die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland impfen lässt. Dafür sind Information, Aufklärung und Transparenz zu allen Aspekten der COVID-19 Impfung entscheidende Faktoren. Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Wege der Daseinsvorsorge ist es daher unverzichtbar, der breiten Öffentlichkeit und den maßgeblichen Multiplikatoren eine Informationsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, mit der sie sich schnell und zuverlässig über alle Aspekte der Corona-Impfung informieren können und die ihre Fragen umfassend und fachlich fundiert beantwortet.

Mit den Zulassungsverfahren zu den COVID-19 Impfstoffen, der aufgrund der verfügbaren Impfstoffmengen erforderlichen Priorisierung sowie zuletzt auch durch aufgetretene Mutationen des Virus ist das Informationsinteresse sprunghaft gestiegen. Es ist daher zwingend erforderlich, schnellstmöglich eine bundeseinheitliche Telefonhotline als erste niedrigschwellige Informationsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, die schnell, zuverlässig und fachlich fundiert die Fragen beantwortet und die vor allem dem zu erwartenden Ansturm (bis zu 500 000 Anfragen/Woche) gewachsen ist. Nur so kann vermieden werden, dass die Menschen bei ihrer Suche nach Informationen durch nicht sachgerechte oder interessengeleitete Angebote bereits im Vorfeld der Impfung negativ beeinflusst werden.

Für die Bereitstellung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline, welche darauf ausgerichtet ist, bis zu 500 000 Anfragen/Woche im 24/7 Betrieb zu bewältigen, ist eine technische Lösung erforderlich, welche die Call Center unter einer einheitlichen Rufnummer vernetzt und über eine zentrale Datenbank verbindet, über die mittels eines Abfragetools in der Datenbank hinterlegte Informationen zur Beantwortung gestellter Fragen anhand von individuellen Parameter gefiltert werden können. Die gkk DigitalGroup GmbH ist das einzige Unternehmen am Markt, dass über eine entsprechende technische Lösung verfügt und sofort betriebsbereit ist.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Unterhaltung einer bundeseinheitlichen Telefonhotline zur individuellen Beratung und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Impfungen zu Covid-19

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Anteil: 90 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Telefonie full run

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB).

Die Unwirksamkeit des Auftrages kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Die Geltendmachung muss innerhalb von dreißig Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Bei der unter der o. g. Referenznummer (2020/ S [removed]) veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/02/2021

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