Errichtung und Betrieb eines nordrhein-westfälischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in der Wirtschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-075
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines nordrhein-westfälischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in der Wirtschaft
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb eines Kompetenzzentrums „Cybersicherheit in der Wirtschaft“ (Arbeitstitel).
Im Fokus der Tätigkeiten des Kompetenzzentrums liegt die Sensibilisierung von nordrhein-westfälischen Unternehmen, insbesondere auch aus Branchenbereichen, in denen das Thema „Cybersicherheit“ bisher noch weniger präsent ist (z. B.: Handwerk, Tourismus, Handel). Ziel ist allgemein eine Steigerung von Maßnahmen zur Prävention und zur Abwehr von Cyberangriffen zu erreichen. Darüber hinaus soll das Kompetenzzentrum diesbezügliche Aktivitäten in Nordrhein-Westfalen (NRW) koordinieren und bündeln und den Wissenstransfer aus Forschung und Wissenschaft in die Wirtschaft sowie den Austausch der Unternehmen untereinander un-terstützen.
Folgende, übergeordnete Zielsetzungen sollen dabei verfolgt werden:
1. Das Kompetenzzentrum soll das Thema „Cybersicherheit in der Wirtschaft“ als essentielle Herausforderung für die Wirtschaft in NRW bekannt machen und durch geeignete Maßnahmen voranbringen und kommunizieren.
2. Das Kompetenzzentrum soll die zentrale Anlaufstelle im Bereich Sensibilisierung und Prävention für alle Unternehmen (insbesondere die kleinen und mittelständischen) in NRW zum Thema Cybersicherheit in der Wirtschaft sein. Ziel ist es, einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Wirtschaft des Landes NRW gegen den Verlust wertvoller, zumeist existenzieller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu leisten sowie die Verbesserung des Schutzes von IT-Infrastrukturen in der gewerblichen Wirtschaft bestmöglich voranzutreiben.
Die feste Vertragslaufzeit beginnt am 1. März 2021 und endet am 31.12.2023. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um 3 Jahre, bis zum 31.12.2026 ist optional möglich.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus. Siehe hierzu Aufgabenbeschreibung.
Auftragsgegenstand im Einzelnen:
Um die übergeordneten Zielsetzungen zu erreichen sind folgende Arbeitspakete (AP) zu erledigen:
1. Geschäftsstelle und Projektmanagement:
Zur Durchführung der im Folgenden beschriebenen Aktivitäten soll eine physische Geschäftsstelle in NRW eingerichtet und unterhalten werden.
2. Entwicklung und Gestaltung eines Key-Visuals:
Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Cybersicherheit in der Wirtschaft für NRW gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben.
3. Fortlaufende Beobachtung und Analyse der Trends und Entwicklungen im Bereich IT- und Cybersicherheit. Eine solche Beobachtung muss die Bereiche Technologie, Politik, Recht, Wirtschaft (Markt), Medien und Nutzer (privat, öffentlich, gewerblich) beachten und die Ebenen Bundesländer, Bund, Europäische Union und wichtige Staaten (u. a. USA oder Israel) einbeziehen. Die im Rahmen der Recherche und Beobachtung gewonnenen Erkenntnisse hat der Auftragnehmer regelmäßig schriftlich zu analysieren. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Informationsbeschaffung und -analyse umfasst konkret die intensive Recherche und Auswertung vor allem zu digitalen und cybersicherheitsbezogenen Themen bezüglich: wirtschafts- und/oder sicherheitspolitischen Entscheidungen und Maßahmen, Auswirkungen und Handlungsoptionen in der unternehmerischen Landschaft, Auswirkungen und Handlungsoptionen in der Arbeitswelt, Entwicklungen mit Relevanz für Mittelstand und Forschung in NRW, Informationen über neue Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten in NRW, Fördermöglichkeiten von Bund und EU (und ggf. anderer Fördergeber – so vorhanden) sowie Veranstaltungen mit Bezügen zum Thema.
4. Informationsvermittlung und Wissenstransfer:
Durch zielgruppenorientierte, zeitgemäße Transferaktivitäten soll das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft die Verbreitung und Nutzbarmachung von aktuellen Forschungsergebnissen unterstützen und Angebote für wirksame Sensibilisierung und Wissensvermittlung über wesentliche Themen der Cybersicherheit in der Wirtschaft zur Verfügung stellen. Das Kompetenzzentrum soll als Erstanlaufstelle fachliche und organisatorische Unterstützung („First-Level-Support“) leisten, u. a) bei Fragestellungen zur (IT-)Sicherheitssituation im Unternehmen, möglichen Verbesserungen von IT-Sicherheitsinfrastruktur und -prozessen, zum Ausbau der Kompetenzen der Mitarbeiter und zur Vernetzung und zum Austausch.
Der Auftragnehmer (AN) hat für interessierte Unternehmen und Multiplikatoren zielgrup-pengerecht den Wissenstransfer aktueller Erkenntnisse u. a. durch folgende Informationen bereitzustellen: Informationen zum Cybersicherheitsstandort NRW (Branche, Marktteilnehmer und -entwicklungen etc.), Informationen zum Stand der Technik von IT- und cybersicherheitstechnischen Systemen, Informationen zu den technischen Voraussetzungen zur Umsetzung von IT-Sicherheit in Unternehmen, Informationen zu relevanten laufenden oder anstehenden Förderprogrammen oder Finanzierungsmöglichkeiten, Informationen zu landes-, bundes- oder europaweiten Cybersicherheitsstrategien, -veranstaltungen oder -maßnahmen, Handlungsempfehlungen und/oder Checklisten für Unternehmen, Informationen zu Veranstaltungen mit cybersicherheitstechnischen Bezügen, Informationen zu rechtlichen oder gesellschaftlichen Aspekten oder relevanten Studien bzw. Publikationen Dritter, Informationen zu best-practice Modellen und Strategien.
5. Vernetzung und Unterstützungsleistungen:
Auftragsgegenstand ist ferner das Vorantreiben der Vernetzung von Unternehmensvertretern, Akteuren der IT-Sicherheitsbranche und weiteren Partnern entlang der Wertschöpfungskette (z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, Netzwerke, Initiativen, öffentliche Einrichtungen) sowie der systematische Ausbau und die Pflege eines Netzwerks Cybersicherheit in der Wirtschaft NRW.
6. Zusammenarbeit und Austausch:
Für NRW ist es von besonderer Bedeutung, sich mit relevanten Akteuren in Deutschland und auf internationaler Ebene auszutauschen. Auf nationaler Ebene sollen Kontakte zu Bundesaktivitäten (u. a. BSI, Allianz für Cybersicherheit, Agentur für Innovation in der Cybersicherheit) und -behörden eingerichtet und gepflegt werden. Erwartet wird auch der Austausch mit anderen Bundesländern bzw. Initiativen, sofern hier Anknüpfungspunkte bestehen. Kontakte innerhalb der EU und mit anderen Staaten sollen gepflegt, neue interes-sante, zielführende Kontakte aufgebaut werden. Erwartet wird, dass sich der AN über die dortigen Aktivitäten informiert und/oder an Erfahrungsaustauschen teilnimmt. Mit diesen Unterstützungstätigkeiten soll die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen und Einrichtungen gefördert werden.
7. Veranstaltungen und Messen:
7.1 Aktive Teilnahme an Veranstaltungen Dritter und des Landes:
Das Kompetenzzentrum hat aktiv an durchschnittlich 10-20 Fachveranstaltungen pro Jahr teilzunehmen. Der AN beteiligt sich, z. B. mit Informationsständen und mit eigenem Personal, an den sog. NRW-Tagen und in Absprache mit dem Auftraggeber (AG) an wei-teren Events der Landesregierung.
7.2 Ausrichtung eines NRW-Kompetenztreffens:
Neben der Teilnahme an den o. a. Veranstaltungen ist das Kompetenzzentrum auch für die Organisation eines eigenen Veranstaltungsformats verantwortlich, das in eigener Verantwortung zu entwickeln und durchzuführen ist (Kompetenztreffen „Cybersicherheit in der Wirtschaft in NRW“).
7.3 Messeauftritte:
In Abstimmung mit dem AG sind vom AN Informationsstände auf Messen und Fachveranstaltungen bereitzustellen.
8. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
9. Bereitstellung einer Internetplattform als zentrale Schnittstelle zwischen Informationsvermittlung und Vernetzung,
10. Erstellung von Informationsmedien,
11. Berichte und Controlling.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages um weitere 3 Jahre, bis zum 31.12.2026, ist – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb eines nordrhein-westfälisches Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in der Wrtschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.eurobits.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY0E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.