Neubau Wasserwerk Rasseln, Bautechnik (BT)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wasserwerk Rasseln, Bautechnik (BT)
Die NEW NiederrheinWasser GmbH ist eine Tochtergesellschaft der NEW AG, die 2005 mit dem Auftrag gegründet wurde, die Wassergewinnung und Aufbereitung in den Versorgungsgebieten der Städte Mönchengladbach, Viersen, Korschenbroich und Schwalmtal sicherzustellen.
Nunmehr plant die NEW Niederrhein Wasser GmbH ein neues Wasserwerk Rasseln (Stadt Mönchengladbach) zu bauen. Das Wasserwerk umfasst im Kern eine Stahlskeletthalle auf einer Grundkonstruktion aus Stahlbeton für Bodenplatte, Wände und Decken. Die verfahrenstechnischen Komponenten umfassen 2 Filterstufen mit einer zwischengeschalteten Flachbelüfteranlage und einem erdüberdeckten Reinwasserbehälter aus Stahlbeton bestehend aus 2 Kammern à ca. 500 m3, deren Innenwandoberflächen mit Hilfe saugender Schalungsbahnen zu erstellen sind, um eine möglichst porenarme Oberfläche zu erhalten.
Mönchengladbach
Das neue Wasserwerk Rasseln umfasst im Kern eine Stahlskeletthalle auf einer Grundkonstruktion aus Stahlbeton für Bodenplatte, Wände und Decken. Die verfahrenstechnischen Komponenten umfassen 2 Filterstufen mit einer zwischengeschalteten Flachbelüfteranlage und einem erdüberdeckten Reinwasserbehälter aus Stahlbeton bestehend aus 2 Kammern à ca. 500 m3, deren Innenwandoberflächen mit Hilfe saugender Schalungsbahnen zu erstellen sind, um eine möglichst porenarme Oberfläche zu erhalten.
Oberhalb der Geländeoberkante soll die Stahlskeletthalle mit wärmegedämmter Stahlprofilfassade (Thermowandelemente) errichtet werden. Das Dach des Gebäudes der vorstehend benannten Stahlskelettkonstruktion erhält ebenfalls eine Eindeckung aus wärmegedämmten, zweischaligen Stahlprofileelementen (Thermodach).
Die Filterkessel (5 Stück) und Flachbelüfter (2 Stück) sollen mit Hilfe eines Autokranes nach Fertigstellung des Betonbaues, aber noch vor Errichtung der Stahlhalle, in die Filterhalle eingebracht und montiert werden. Alle Kessel und Flachbelüfter werden bauseits geliefert. Die Lieferung ist für Mai 2022 terminiert. Erst im Anschluss kann mit dem Schließen des Daches begonnen werden. Im Außenbereich sind 2 Absetzbecken sowie ein Versickerungsbecken vorgesehen. Im Anlieferbereich soll eine WHG-Fläche erstellt werden.
Im Rahmen des Neubaus werden die Roh-, Trink- und die Abwasseranbindung erneuert. Dazu werden alle bestehenden Tief- und Flachbrunnen jeweils auf einer Sammelleitung zusammengeführt und in das neue Wasserwerk eingebunden. Gleichzeitig wird die elektrotechnische Anbindung aller Brunnen erneuert.
Die folgende Leistungsbeschreibung umfasst Tiefbau, Rohrleitungsbau, Kabelverlegung sowie grabenlosen Rohrvortrieb. Es sind folgende Arbeitspakete vorgesehen:
— Anbindung des neuen Wasserwerks an das Trinkwassernetz in DN300GGG,
— Anbindung des neuen Wasserwerks an einen DN150 Druckkanal in PE DA63,
— Anbindung der Tief- und Flachbrunnen in PE 225 an die jeweilige Sammelleitung (PE DA280 und PE DA225),
— Verlegung von Energiekabeln, Potentialausgleich und Leerrohren vom neuen Wasserwerk bis zu der neuen, bauseits errichteten, NSUV der Brunnen,
— Sternförmige Verlegung von Energiekabeln, Leerrohren von der neuen NSUV bis zu jedem einzelnen der 7 Brunnen,
— Einblasen von LWL-Kabeln (Wasserwerk bis NSUV und von NSUV zu den einzelnen Brunnen),
— Desinfektion, Druckprobe und Inbetriebnahme der verlegten Leitungen.
Es ist geplant, mit den baulichen Arbeiten zur Errichtung des Neubaus Wasserwerk Rasseln im Juli 2021 zu beginnen. Die Bauarbeiten sollen im Juni 2023 beendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist das „Formular Teilnahmebedingungen“ zu verwenden.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Angebotsunterlagen vorzulegen,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist das „Formular Teilnahmebedingungen“ zu verwenden.
Zu 3. Gefordert wird ein Mittelwert von mindestens 8,0 Mio. EUR/Jahr netto über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Der Bieter muss mit seinem Angebot folgende Anforderungen nachweisen:
1. Nachweis der Zertifizierung nach DIN ISO 9001,
2. Nachweis der Zertifizierung nach DVGW,
3. Nachweis der Zertifizierung nach WHG,
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist,
5. Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 5 Jahren.
Benennung von mindestens 2 fertig abgewickelten Bauvorhaben in den letzten 5 Jahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Es müssen angegeben werden:
— Ausgeführte Leistung,
— Baukosten für die vergleichbare Leistung,
— Zeitraum der Erstellung,
— Auftraggeber/Ansprechpartner für Rückfragen.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist das „Formular Teilnahmebedingungen“ zu verwenden.
Zu 4. Gefordert werden mindestens 3 fest angestellte Führungskräfte und mindestens 15 fest angestellte gewerbliche Arbeitskräfte in der ausführenden Niederlassung; Kommunikation auf der Baustelle/bei Besprechungen und Dokumentation/Korrespondenz in deutscher Sprache.
Zu 5. Es sind insbesondere Referenzen mit Vergleichbarkeit zu den auszuführenden Leistungen aus folgenden Bereichen anzugeben:
Bauteil:
a) mindestens 2 Bauvorhaben mit einem Bruttorauminhalt von mindestens 5 000 m3, Stahlhallenbau,
b) mindestens 2 Bauvorhaben mit trinkwasserberührten Betonbauteilen von mindestens 300 m3 Stahlbetonbehälter.
Erdverlegter Rohrleitungsbau:
a) mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich erdverlegter Rohwasser- und Trinkwasserleitungen unter Verwendung von PE mit mindestens DA280 und duktilem Gussrohr in Nennweiten mit mindestens DN300,
b) mindestens 2 Bauvorhaben im Bereich erdverlegter Rohwasser- und Trinkwasserleitungen, bei denen grabenloser Rohrvortrieb mindestens in genannter Nennweite zum Einsatz kam, wenn dies unter a) nicht der Fall ist,
c) mindestens 2 Bauvorhaben, bei denen Lichtwellenleiter- und Starkstromkabel verlegt wurden.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die NEW NiederrheinWasser GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW NiederrheinWasser GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und -die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Interessierte Bieter werden gebeten, sich unter www.subreport.de/E43495422 zu registrieren (kostenlos) und die Vergabeunterlagen dort herunterzuladen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform seitens des Auftraggebers erfolgt nicht.
2. Die Angebote einschließlich der geforderten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich elektronisch über subreport einzureichen. Eine Einreichung des Angebotes per Post, E-Mail oder per Fax ist unzulässig. Anfragen von Bietern sind ebenfalls ausschließlich elektronisch über subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Auskünfte werden seitens der ausschreibenden Stelle ebenfalls nur elektronisch über subreport erteilt. Die Vergabestelle behält sich vor, Anfragen, die nicht bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.