Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Gefahrenmeldeanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Neubau eines 3-geschossigen Bürogebäudes mit einer Gesamtfläche von ca. 3 500 m2. Gefahrenmeldeanlage bestehend aus flächendeckender, aufgeschalteter Brandmeldeanlage, Zutrittskontrollanlage als virtuelles Netzwerk, Einbruchmeldeanlage mit Fallenüberwachung und Videoüberwachung des Foyers.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich
Gießerallee
47877 Willich
Art und Umfang der Leistung:
Brandmeldeanlage:
— Aufgeschaltete Brandmeldeanlage mit 6 Ringleitungen in der Betriebsart TM,
— Freischaltelement, Feuerwehrschlüsseldepot und Hinweisleuchte an WDVS / Hohlfassade mit 35 cm Abstand zwischen Fassadevorderkante und Mauerwerk,
— Feuerwehr-Informations- und Bediensystem im Gebäude in Aufputzmontage,
— 11 Stück Handfeuermelder,
— 182 Stück automatische Melder,
— 125 Stück akustische Signalgeber,
— 20 Stück Ein- / Ausgabebaustein Ansteuerung Fremdgeräte über Bus.
Zutrittskontrollanlage:
— Verwaltungssoftware zur Programmierung der Transponder und Steuerung der Chipkartenleser für min. 1 000 Benutzer mit Möglichkeit zur Festlegung von Raum- und Zeitzonen,
— 7 Stück Chipkartenleser zur Aktualisierung der Transsponderinformationen mit Gateway zur Verwaltungssoftware,
— 27 Stück Mechatronische Schließzylinder mit einseitigen Lesegerät,
— 6 Stück Mechatronische Schließzylinder mit beidseitigen Lesegerät.
Einbruchmeldeanlage:
— Aufgeschaltete Einbruchmeldeanlage mit 3 Ringleitungen mit optisch akustischen Signalgeber an Außenfassade,
— Verwaltungssoftware zur Programmierung der Transponder und Steuerung der Chipkartenleser für min. 128 Benutzer mit Möglichkeit zur Festlegung von Raum- und Zeitzonen,
— 32 Stück Infrarotbewegungsmelder,
— 10 Stück Schließblechkontakte für Verschlussüberwachung,
— 16 Stück Magnetkontakte für Öffnungsüberwachung,
— 10 Stück Bausteine Anbindung konventionelle Melder an Bus,
— 7 Stück Scharf- / Unscharfschalteinrichtung über Transponder mit Anbindung der mechanischen Schließtechnik,
— 16 Stück optisch akustische Signalgeber für Innenmontage.
Videotechnik:
— Videoaufzeichnungsgerät für 16 Kanäle,
— 4 Stück IP Domekameras.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://kalthoefer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation soll ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Diese ist in Ziffer I.3. angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDVKH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.