Neubau Campus Unna — Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: Campus 33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-unna.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Campus Unna — Trockenbauarbeiten
Neubau Bildungscampus Unna — Trockenbauarbeiten
Bildungscampus Unna
Döbelner Straße 3
59425 Unna
— ca. 1 993 m2 Einfachständerwerkwände,
— ca. 453 m2 Doppelständerwerkwände / Installationswände,
— ca. 532 m2 Vorsatzschalen,
— ca. 54 St Türöffnungen anlegen,
— ca. 16 St Öffnungen für Durchblickfenster bis 5 m2 anlegen,
— ca. 582 St Wandverstärkungen,
— ca. 320 m Wandverstärkungen, h bis ca. 70 cm,
— ca. 156 m2 GK-Decken,
— ca. 267 m2 GK-Akustikdecken,
— ca. 135 m2 Zementboarddecke im Außenbereich,
— ca. 1 024 m2 MF-Decken (-Felder) (62,5 x 62,5 cm / 125 x 62,5 cm),
— ca. 25 m2 Metall-Rasterdecken (62,5 x 62,5 cm),
— ca. 1 150 m GK-Friese, verschiedene Breiten,
— ca. 1 279 m Akustikwandbekleidungen, GK, winkelförmig, h ca. 64 cm,
— ca. 1 582 m Akustik-Wand- / Deckenkoffer, GK.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schapen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DYCP.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.