Lieferung HLF 20 – Gemeinde Merzenich Referenznummer der Bekanntmachung: MZ03/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Merzenich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52399
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-merzenich.de
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niederzier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung HLF 20 – Gemeinde Merzenich
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Merzenich beabsichtigt in entsprechenden Teillosen ein LKW-Fahrgestell mit einem Aufbau für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) sowie die dazugehörende Beladung zu beschaffen.
Frontlenker-Fahrgestell
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt ein Lkw-Fahrgestell zum weiteren Ausbau zu einem HLF 20 zu beschaffen.
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
— Preis 75 % – nähere Angaben s. Bewertungsmatrix Los 1 (Analge 04.02),
— Qualität 25 % – nähere Angaben s. Bewertungsmatrix Los 1 (Analge 04.02).
Aufbau für einen HLF 20
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt einen Aufbau für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) zu beschaffen.
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
— Preis 75 % – nähere Angaben s. Bewertungsmatrix Los 2 (Analge 04.03),
— Qualität 25 % – nähere Angaben s. Bewertungsmatrix Los 2 (Analge 04.03).
Beladung für einen HLF 20
Freiwillige Feuerwehr Merzenich
52399 Merzenich
Die Feuerwehr Merzenich beabsichtigt die Beladung für einen HLF 20 zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell,
— Los 2 – Aufbau HLF 20,
— Los 3 – Beladung HLF 20.
Der Bieter muss über die notwendige Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen.
Den Nachweis kann der Bieter über die Eigenerklärung zur Eignung (anlage 05.02) erbringen.
Auf gesondertes Verlangen ist zur Verifizierung der Eigenerklärung ein geeigneter Nachweis der Vergabestelle vorzulegen.
Der Nachweis kann entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise nachgewiesen werden. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
A) Umsätze
Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell: Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen in diesem Tätigkeitsbereich.
Los 2 – Aufbau HLF 20: Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen in diesem Tätigkeitsbereich.
Los 3 – Beladung HLF 20: Erklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen in diesem Tätigkeitsbereich.
B) Haftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall voerfügen Ein entsprechender Nachweis, nicht älter als 3 Kalendermonate, muss den Teilnahmeunterlagen beigefügt werden.
Oder
Der Bieter erklärt, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vor Zuschlagerteilung vorgelegt wird.
Umsatzerlöse
— Los 1 – Geforderter Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 2 – eforderter Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR,
— Los 3 – Geforderter Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] EUR.
A) Referenzen
Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
Los 2 – Aufbau HLF 20
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
Los 3 – Beladung HLF 20
Der Bieter muss mindestens über 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers verfügen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung in Verbindung mit einer Liste zu führen (s. Anlage 05.02).
B) Technische Stellen / Qualitätskontrolle / Qualitätssicherung
Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 2 – Aufbau.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
Los 2 – Aufbau HLF 20
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 1 – Frontlenker-Fahrgestell.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
Los 3 – Beladung HLF 20
Der Bieter muss über die erforderlichen technischen Stellen, geeignete Qualitätskontrollen und Qualitätssicherung verfügen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung stehen, insbesondere im Rahmen der anfallenden Schnittstellen mit Los 2 – Aufbau.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) zu führen.
Auf gesondertes Verlangen ist eine dedizierte Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, zur Verifizierung der Eigenerklärung der Vergabestelle vorzulegen.
C) Technische Ausrüstung (alle Lose)
Der Bieter muss über die technische Ausrüstung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen/müssen verfügen.
Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) geführt werden.
D) Technische Anforderungen und/oder Normen (Los 3 – Beladung)
Der Bieter muss über Bescheinigungen verfügen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung (s. Anlage 05.02) geführt werden.
Es dürfen keine Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung zu Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 05.01 – Formular 521) dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 9.3.2021
Präqualifizierung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDCYN9F.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.